Ich habe das von einem Freund der bei der GTÜ als Sachverständiger arbeitet und sich daher mit der Gesetzeslage auskennen muß.
Seit diesem Jahr ist eine defekte LWR ein Fehler. Davor lag es im Ermessen des Prüfers, wie er damit umgeht.
Dieser Fehler wird aber nicht als "schwerwiegender Fehler" eingestuft, weshalb die Plakette nur deswegen nicht verweigert werden kann.