Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom
15.03.2010:
AK Vorratsdatenspeicherung ruft auf zur Teilnahme an Sammel- Verfassungsbeschwerde gegen ELENA
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Teilnahme an der Sammel-Verfassungsbeschwerden gegen ELENA auf. Dieses Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis ist hochumstritten und gefährdet die Privatsphäre aller Arbeitnehmer in Deutschland. Unter https://petition.foebud.org/ELENA können sich seit heute alle Betroffenen an der Massen-Verfassungsbeschwerde beteiligen, die von den Rechtsanwälten Dominik Boecker und Meinhard Starostik in Zusammenarbeit mit dem FoeBuD e.V. vorbereitet wird.
"Bei ELENA wurden die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für die Speicherung sensibler Daten aller Bürger nicht eingehalten. Das betrifft die Sicherheitsstandards, die Verfahrenstransparenz, die richterliche Kontrolle und die Konkretisierung der zu speichernden Daten im Gesetz", kritisiert Rechtsanwalt Starostik. "An erster Stelle sind aber sowohl Umfang als auch Dauer der Speicherung verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, denn sie sind unverhältnismäßig".
Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt
dazu: "Mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten hat das Verfassungsgericht erst kürzlich klar gemacht, dass von anlasslosen Datensammlungen eine große Gefahr für Gesellschaft und Demokratie ausgeht."
"Übermittelt und auf Vorrat gespeichert werden sensibelste Daten von zig Millionen unverdächtiger Bürger. Diese Daten werden in den allermeisten Fällen nicht einmal benötigt - das Missbrauchsrisiko hingegen ist enorm. Wir gehen davon aus, dass das ELENA-Verfahren insgesamt verfassungswidrig ist. Die Bundesregierung muss das Verfahren sofort stoppen!", ergänzt Florian Altherr vom Arbeitskreis.
Neben dem Umfang der Datensammlung sind in der jetzigen Ausgestaltung des ELENA-Verfahrens auch die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Datensicherheit nicht ausreichend umgesetzt. "Es ist völlig unverständlich, wieso alle ELENA-Daten mit einem zentralen Schlüssel verschlüsselt werden" wundert sich der Datenschutzsachverständige Werner Hülsmann und Beiratsmitglied des FIfF e.V.: "Es gibt technische Möglichkeiten, einen elektronischen Entgeltnachweis, der seinen Namen verdienen würde, so zu verschlüsseln, dass er nur mit dem persönlichen Schlüssel des betroffenen Arbeitnehmers entschlüsselt werden könnte."
Wie bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten kann wieder jeder Betroffene kostenfrei mitmachen. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Richter. Dies ist unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses, weil auch Daten aus Teilzeitarbeitsverhältnissen, befristeten Verträgen oder Mini-Jobs übermittelt werden müssen.
Mitmachen
Zum Mitmachen bei der Verfassungsbeschwerde sind lediglich folgende Schritte auszuführen:
1. Auf https://petition.foebud.org/ELENA die entsprechenden Formulare ausfüllen 2. Anschließend in der erhaltenen Email auf den darin enthaltenen Link klicken 3. Die vorausgefüllte Vollmacht herunterladen 4. Die Vollmacht ausdrucken und eigenhändig unterschreiben 5. Vollmacht per Post sofort an die eingedruckte Adresses senden.
Die Zeit drängt: Letzter Versendetermin ist der 25.3.2010. Später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden.
Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist für die Teilnehmer kostenfrei. Es entstehen uns allerdings Kosten. Deshalb freut sich der FoeBuD sehr über Spenden zur Unterstützung.
Hintergrund
Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, gemäß dem so genannten ELENA-Verfahren (für den elektronischen Entgeltnachweis) jeden Monat umfangreiche Datensätze über ihre Mitarbeiter an eine zentrale Datenspeicherstelle (ZSS) zu übermitteln. In jedem Datensatz ist eine große Menge persönlicher Angaben über den Angestellten enthalten.
Neben Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse, müssen auch Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches "Fehlverhalten" und nach ursprünglicher Planung auch Streikbeteiligungen übermittelt werden.
In Freitextfeldern kann der Arbeitgeber seine Einschätzung des Mitarbeiters - auch ohne dessen Wissen - hinterlegen. Diese Daten sollen bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten sowie alle Arbeitgeber, die die Daten ihrer Mitarbeiter übermitteln müssen.