• Will kein neues Thema aufmachen ;)
    Wer schon bei der Petition mitgemacht hat könnte hier auch mal für stimmen. Geht die meisten von uns was an. (vielleicht sollte man mal ein ePetitionsthread aufmachen *g*)

    Petition gegen Elena

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    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
    dass die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird.
    Begründung

    Es werden unzulässig Daten erhoben, die weit über den ursprünglichen Sinn des Gesetzes hinausgehen.
    Zum Beispiel werden Streik- oder Aussperrungszeiten gespeichert, die Arbeitgeber müssen Abmahnungs- und Kündigungsgründe angeben.
    Dem Sinn des Gestzes widerspricht schon der 2 jährige Aufbau einer Datenbank, die auch mit erheblichem Aufwand der Arbeitgeber verbunden ist.
    Von der beabsichtigten Kostenersparnis kann keine Rede sein, es werden millionenfach Daten erhoben, die nie benötigt werden,
    da die meisten Bürger - aus welchen Gründen auch immer - weder Wohngeld, Eltergeld oder Arbeitslosengeld beantragen.
    Nach meiner Meinung wurde mit diesem Gesetz das Recht auf informationelle Sebstbestimmung verletzt.

    ------------------------------------------------------------------------

    Gruß
    Hansi

    MK1 1,3 Turbo
    MK2 1,4 Turbo

  • gegen Elena habe ich schon längst mitgezeichnet. Das ist ne krasse Geschichte. Ich verstehe nicht, wieso Massen gegen den "Nacktscanner" zeichnen, aber gegen Elena kaum jemand zeichnet.

    Ich habe mich mit meinem Geschäftsführer unterhalten. Der ist jetzt verpflichtet, Daten von mir zu erfassen und gleich elektronisch ans Finanzamt weiterzugeben. Früher war es verboten, die Daten überhaupt zu erfassen und wir hätten unseren Chef gekillt, weil er diese Daten von uns überhaupt erhebt.

    Jetzt mal ehrlich.. Da laufe ich lieber "echt"nackig durch den Flughafen, als vor dem Fianazamt so krass meine Hose runterlassen zu müssen..

  • Ja, wieder ein tiefer Einschnitt für uns.
    Und auch wenn es mal soweit kommt, dass das BVG darüber verhandelt. Was mal eingeführt wurde bleibt auch - höchstens abgeschwächt.
    Alleine schon der Gedanke regt mich auf.

    Ich bin mal auf den 2.3 gespannt, wenn das Gericht das Urteil über die Voratsdatenspeicherung verkündet.
    Da entscheidet sich für mich, was ich noch vom Staat zu halten habe.

    Das wird weitreichende Folgen haben.

    Aber nochmal zurück zu Elena. Bin mal gepspannt ob da die 50000 erreicht werden. Würde mich freuen, aber glaube es nicht wirklich. Obwohl gerade einige Gewerkschaften dazu aufgerufen haben.

    Gruß
    Hansi

    MK1 1,3 Turbo
    MK2 1,4 Turbo

  • Hi Perry,

    unabhängig vom Sinn und Unsinn von Elena macht mich eine Aussage stutzig.

    Dein Geschäftsführer liefert die Daten direkt ans Finanzamt??

    Lt. unserer Lohnbuchhaltung gehen die Daten ausschließlich an die zentrale Speicherstelle und das Finanzamt hat keinen Zugriff auf die Daten.

  • kann mir das einer mit elena mal in normalem deutsch erklären steig da net durch

    Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, gemäß dem so genannten ELENA-Verfahren (für den elektronischen Entgeltnachweis) jeden Monat umfangreiche Datensätze über ihre Mitarbeiter an eine zentrale Datenspeicherstelle (ZSS) zu übermitteln. In jedem Datensatz ist eine große Menge persönlicher Angaben über den Angestellten enthalten. Neben Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse, müssen auch Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches „Fehlverhalten“ und nach ursprünglicher Planung auch Streikbeteiligungen übermittelt werden. In Freitextfeldern kann der Arbeitgeber seine Einschätzung des Mitarbeiters - auch ohne dessen Wissen - hinterlegen. Diese Daten sollen bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten sowie alle Arbeitgeber, die die Daten ihrer Mitarbeiter übermitteln müssen.

    http://vorratsdatenspeicherung.de/ >

    Gruß
    Hansi

    MK1 1,3 Turbo
    MK2 1,4 Turbo

  • Hi Perry,

    unabhängig vom Sinn und Unsinn von Elena macht mich eine Aussage stutzig.

    Dein Geschäftsführer liefert die Daten direkt ans Finanzamt??

    Lt. unserer Lohnbuchhaltung gehen die Daten ausschließlich an die zentrale Speicherstelle und das Finanzamt hat keinen Zugriff auf die Daten.

    Da frag ich nochmal nach. Chef ist heute nicht im Haus..wird am Montag nachgeholt...

  • Chef hat doch noch Zeit für mich gehabt..

    Die Daten übermittelt er an die ZSS (Zentrale SpeicherStelle) die zur Rentenkasse gehört. Das Finanzamt hat aber Zugang zu den Daten!
    Ebenso haben Arbeitgeber Zugang zu den Daten. Wie eingeschränkt der Zugang aber ist, weiß er auch (noch) nicht.

    Für mich liegt das auf de Hand, daß das Finanzamt alle Daten bekommt, die sie wollen. Oder seitwann unterschlägt eine Finanzbehörde einer anderen Finanzbehörde Daten?!

  • Hi Perry,

    Zugang zu den Daten soll nur der haben, der den Entschlüsselungscode hat. Und diesen Code für deine Daten sollst nur Du haben. D.h. Du entscheidest fallweise, wer legal Zugriff auf die Daten nimmt.

    Ich stehe einer zentralen Speicherung von Daten auch skeptisch gegenüber aber bestimmt nicht aus den Gründen, daß eine Behörde Daten erhält, die sie nicht sowieso schon hat, sondern eher daher, daß eine zentrale Speicherung es einem illegalen Eindringling ermöglicht, über eine Tür viele Daten zu ziehen.

    Die eindeutigen Falschinfos und das Schüren von Ängsten von den Gegnern des Verfahrens erzeugen bei mir persönlich aber deutlich mehr Unmut als die eigentliche Einführung des Systems. Und DAS halte ich für mich schon wieder für fragwürdig, weil ich einem System positiv zugewandt werde obwohl ich im Grunde davon nichts halte.


    Hier mal was zum Thema Signaturkarte:
    http://steuern-abgaben.suite101.de/article.cfm/de…eis_elena_kommt

    Und hier ein zwar gegen Elena aber dafür ausnahmsweise mal sehr neutraler Bericht.
    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31829/1.html


    Frag deinen Chef mal, woher die Info käme, daß das Finanzamt Zugang zu den Daten hätte und was das Finanzamt mit den Daten anfangen sollte.
    Nichtselbstständige Entgelte werden nämlich schon seit Jahren elektronisch an das Finanzamt übermittelt und deine Fehlzeiten interessieren das Finanzamt herzlich wenig. Die Arge könnte vielleicht Interesse an den Fehlzeiten haben, hat aber sowieso schon das Recht, diese Daten auf Anforderung vom Arbeitgeber zu erhalten. usw usw usw.


    und noch eine:
    http://www.compliancemagazin.de/markt/hintergrund/datev271109.html

    Ich für mich finde es sehr unbefriedigend, daß ich den Gegnern im Grunde recht gebe, aber aufgrund der stümperhaften Umsetzung so eine Petition nicht mit zeichnen möchte.
    Schlussendlich finde ich es zudem amüsant, daß sich in Zeiten von Xing, meinVZ, Lokalisten und sonstigem Kram, die Leute über die Speicherung von Daten aufregen................ Und wenn es wirklich "nur" um informationelle Selbstbestimmung geht, warum muß ich dann immer das Schreckgespenst der sich Daten saugenden Behörde auspacken.

    Ich könnte hier noch Romane scheiben. Das diskutieren wir auf dem Grillfest mit einer Flasche Rum. Und Chriss bekommt nichts. :D :P :D


  • Schlussendlich finde ich es zudem amüsant, daß sich in Zeiten von Xing, meinVZ, Lokalisten und sonstigem Kram, die Leute über die Speicherung von Daten aufregen................ Und wenn es wirklich "nur" um informationelle Selbstbestimmung geht, warum muß ich dann immer das Schreckgespenst der sich Daten saugenden Behörde auspacken.

    Schreckgespenst auspacken? Ich bemühe mich, das ich so wenig Infos wie möglich über mich herausgebe. Du kennst mich ja auch im meinVz..;) Trotzdem bin ich ständig baff, wieso Institutionen mehr über mich wissen als mir lieb ist.
    Mir geht es tatsächlich darum, das ich über meine Daten bestimmen will. Das ist ja schon jetzt nahezu unmöglich, aber ich möchte es größtmöglich einschränken...

  • Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom
    15.03.2010:

    AK Vorratsdatenspeicherung ruft auf zur Teilnahme an Sammel- Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Teilnahme an der Sammel-Verfassungsbeschwerden gegen ELENA auf. Dieses Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis ist hochumstritten und gefährdet die Privatsphäre aller Arbeitnehmer in Deutschland. Unter https://petition.foebud.org/ELENA können sich seit heute alle Betroffenen an der Massen-Verfassungsbeschwerde beteiligen, die von den Rechtsanwälten Dominik Boecker und Meinhard Starostik in Zusammenarbeit mit dem FoeBuD e.V. vorbereitet wird.

    "Bei ELENA wurden die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für die Speicherung sensibler Daten aller Bürger nicht eingehalten. Das betrifft die Sicherheitsstandards, die Verfahrenstransparenz, die richterliche Kontrolle und die Konkretisierung der zu speichernden Daten im Gesetz", kritisiert Rechtsanwalt Starostik. "An erster Stelle sind aber sowohl Umfang als auch Dauer der Speicherung verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, denn sie sind unverhältnismäßig".

    Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt
    dazu: "Mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten hat das Verfassungsgericht erst kürzlich klar gemacht, dass von anlasslosen Datensammlungen eine große Gefahr für Gesellschaft und Demokratie ausgeht."

    "Übermittelt und auf Vorrat gespeichert werden sensibelste Daten von zig Millionen unverdächtiger Bürger. Diese Daten werden in den allermeisten Fällen nicht einmal benötigt - das Missbrauchsrisiko hingegen ist enorm. Wir gehen davon aus, dass das ELENA-Verfahren insgesamt verfassungswidrig ist. Die Bundesregierung muss das Verfahren sofort stoppen!", ergänzt Florian Altherr vom Arbeitskreis.

    Neben dem Umfang der Datensammlung sind in der jetzigen Ausgestaltung des ELENA-Verfahrens auch die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Datensicherheit nicht ausreichend umgesetzt. "Es ist völlig unverständlich, wieso alle ELENA-Daten mit einem zentralen Schlüssel verschlüsselt werden" wundert sich der Datenschutzsachverständige Werner Hülsmann und Beiratsmitglied des FIfF e.V.: "Es gibt technische Möglichkeiten, einen elektronischen Entgeltnachweis, der seinen Namen verdienen würde, so zu verschlüsseln, dass er nur mit dem persönlichen Schlüssel des betroffenen Arbeitnehmers entschlüsselt werden könnte."

    Wie bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten kann wieder jeder Betroffene kostenfrei mitmachen. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Richter. Dies ist unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses, weil auch Daten aus Teilzeitarbeitsverhältnissen, befristeten Verträgen oder Mini-Jobs übermittelt werden müssen.

    Mitmachen

    Zum Mitmachen bei der Verfassungsbeschwerde sind lediglich folgende Schritte auszuführen:

    1. Auf https://petition.foebud.org/ELENA die entsprechenden Formulare ausfüllen 2. Anschließend in der erhaltenen Email auf den darin enthaltenen Link klicken 3. Die vorausgefüllte Vollmacht herunterladen 4. Die Vollmacht ausdrucken und eigenhändig unterschreiben 5. Vollmacht per Post sofort an die eingedruckte Adresses senden.

    Die Zeit drängt: Letzter Versendetermin ist der 25.3.2010. Später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden.
    Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist für die Teilnehmer kostenfrei. Es entstehen uns allerdings Kosten. Deshalb freut sich der FoeBuD sehr über Spenden zur Unterstützung.

    Hintergrund

    Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, gemäß dem so genannten ELENA-Verfahren (für den elektronischen Entgeltnachweis) jeden Monat umfangreiche Datensätze über ihre Mitarbeiter an eine zentrale Datenspeicherstelle (ZSS) zu übermitteln. In jedem Datensatz ist eine große Menge persönlicher Angaben über den Angestellten enthalten.

    Neben Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse, müssen auch Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches "Fehlverhalten" und nach ursprünglicher Planung auch Streikbeteiligungen übermittelt werden.
    In Freitextfeldern kann der Arbeitgeber seine Einschätzung des Mitarbeiters - auch ohne dessen Wissen - hinterlegen. Diese Daten sollen bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten sowie alle Arbeitgeber, die die Daten ihrer Mitarbeiter übermitteln müssen.

    Gruß
    Hansi

    MK1 1,3 Turbo
    MK2 1,4 Turbo