Hallo leute muss mir mal wieder meinen frust von dere selle reden.
War vorhin gegen 17,30 auf dem weg von der Arbeit nach Hause mit meiner freundin ihrem Polo.
Der Wagen hat 40er AP Federn verbaut ein 32er Raid Lenkrad und 185/60R13 auf Stahlrädern.
Beim TÜV war ich im februar um das fahrwerk abnehmen zu lassen die reifen sind nicht eingetragen da habe ich so einen wisch vonwegen sereienbereifung neuer fahrzeugschein usw kennt ihr ja.
Das Lenkrad hat ne ABE, (Bei Fahrzeugen Ohne verstellbare Lenksäule, ohne Airbag Und nur in verbindung mit serienmässiger Rad/Reifen kombination).
Soweit ja kein problem sollte man denken, der Oberbulle ist der meinung das weil im Fahrzeugschein ja nur 145 R13 drin stehen, keine andere Reifengrösse gefahren werden darf, soweit ja auch Fast nachvollziehbar habe dem das dann kurz erklärt mit dem neuen schein bla bla
"Wenn das Fahrwerk mit einer anderen Reifengröse als der im Fahrzeugschein vermerkten geprüft wurde, und gefahren werden darf, dann muss das auf der Abnahme vom TÜV vermerkt sein, genauso wie das geänderte Lenkrad. Da das nicht der fall ist muss ich davon ausgehen das dies nicht der fall ist und somit ist das TEILEGUTACHTEN nicht mehr gültig(....)und ausserdem muss der Sachverständige des vermerken wenn die hinteren radlaufkanten bearbeitetworden sind um freigängigkeit an der hinterachse zu erreichen"[nach gedächtniss protokoll]
So einen schwachsinn habe ich noch nie gehört.
Und nach dem ich ihm das ungefähr 10 mal erklärt habe das ich die serienreifen nicht eintragen lassen muss weil es ja bestandteil der abe des fahrzeuges ist (was ja auf dem zettel mit den reifenfreigaben auch noch mal steht)
und ich das lenkrad auch nicht eintragen lassen muss weil ich ja eine abe habe die ja noch gilt wenn ich geänderte federn verbaue.
Hat er mir dann sein handy ans ohr gehalten am anderen ende war irgend ein typ der mir nicht mal seinen namen gesagt hat der die meinung von dem bullen unterstütz hat ohne mir zuhören zu wollen.
2 Stunden auf der Autobahnauffahrt gestanden mit ein bischen glück bekomnme ich 3 Punkte wegen fahrens ohne zulassung leider hat mein anwalt langes wochenende
Jetzt mal die direkte frage :
Muss ich mein Fahrwerk in verbindung mit der serienmässig freigegebenen rad reifen kombination eintragen lassen auch wenn das eine serien mässig freigegebene rad reifengrösse ist ? und muss ich seit neuestem mein lenkrad auch eintragen lassen wenn ich die serienmässige rad reifen kombination fahre obwohl das in der abe ja extra anders drin steht?
Achso und kann ich dann dem tüver irgendwie ans bein pissen das der des lenkrad und die reifen nicht mit auf die abnahme drauf schreibt weil ist ja meinem mädle ihr auto eigentlich sollte an dem alles waserdicht sein und war auch nie anders geplannt