Mal wieder Nervige Polizei

  • Hallo leute muss mir mal wieder meinen frust von dere selle reden.

    War vorhin gegen 17,30 auf dem weg von der Arbeit nach Hause mit meiner freundin ihrem Polo.
    Der Wagen hat 40er AP Federn verbaut ein 32er Raid Lenkrad und 185/60R13 auf Stahlrädern.
    Beim TÜV war ich im februar um das fahrwerk abnehmen zu lassen die reifen sind nicht eingetragen da habe ich so einen wisch vonwegen sereienbereifung neuer fahrzeugschein usw kennt ihr ja.
    Das Lenkrad hat ne ABE, (Bei Fahrzeugen Ohne verstellbare Lenksäule, ohne Airbag Und nur in verbindung mit serienmässiger Rad/Reifen kombination).
    Soweit ja kein problem sollte man denken, der Oberbulle ist der meinung das weil im Fahrzeugschein ja nur 145 R13 drin stehen, keine andere Reifengrösse gefahren werden darf, soweit ja auch Fast nachvollziehbar habe dem das dann kurz erklärt mit dem neuen schein bla bla
    "Wenn das Fahrwerk mit einer anderen Reifengröse als der im Fahrzeugschein vermerkten geprüft wurde, und gefahren werden darf, dann muss das auf der Abnahme vom TÜV vermerkt sein, genauso wie das geänderte Lenkrad. Da das nicht der fall ist muss ich davon ausgehen das dies nicht der fall ist und somit ist das TEILEGUTACHTEN nicht mehr gültig(....)und ausserdem muss der Sachverständige des vermerken wenn die hinteren radlaufkanten bearbeitetworden sind um freigängigkeit an der hinterachse zu erreichen"[nach gedächtniss protokoll]

    So einen schwachsinn habe ich noch nie gehört.

    Und nach dem ich ihm das ungefähr 10 mal erklärt habe das ich die serienreifen nicht eintragen lassen muss weil es ja bestandteil der abe des fahrzeuges ist (was ja auf dem zettel mit den reifenfreigaben auch noch mal steht)
    und ich das lenkrad auch nicht eintragen lassen muss weil ich ja eine abe habe die ja noch gilt wenn ich geänderte federn verbaue.
    Hat er mir dann sein handy ans ohr gehalten am anderen ende war irgend ein typ der mir nicht mal seinen namen gesagt hat der die meinung von dem bullen unterstütz hat ohne mir zuhören zu wollen.

    2 Stunden auf der Autobahnauffahrt gestanden mit ein bischen glück bekomnme ich 3 Punkte wegen fahrens ohne zulassung ;) leider hat mein anwalt langes wochenende

    Jetzt mal die direkte frage :

    Muss ich mein Fahrwerk in verbindung mit der serienmässig freigegebenen rad reifen kombination eintragen lassen auch wenn das eine serien mässig freigegebene rad reifengrösse ist ? und muss ich seit neuestem mein lenkrad auch eintragen lassen wenn ich die serienmässige rad reifen kombination fahre obwohl das in der abe ja extra anders drin steht?
    Achso und kann ich dann dem tüver irgendwie ans bein pissen das der des lenkrad und die reifen nicht mit auf die abnahme drauf schreibt weil ist ja meinem mädle ihr auto eigentlich sollte an dem alles waserdicht sein und war auch nie anders geplannt

    mfg ebe

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    ....zu ebe´s aussage - Inhalt perfekt, Rechtschreibung katastrophal....


    Real Turbo, no fucking downsizeengine!!!!!!!!!

  • also das fahrwerk muss auf jeden fall in verbindung mit dem lenkrad abgenommen werden (abe hin oder her ist egal)
    bei den rädern bin ich mir nicht sicher.
    serienbereifung muss eigentlich nicht explizit mit eigetragen sein. aber du hast da wieder son extrazettel.... -> grauzone

  • wenn mein lenkrad in verbindung mit nem geänderten fahrwerk eingetragen werden muss warum schreiben die dann nicht das serien mässige fahrwerk nicht mit in die abe rein so wie die rad/reifen-kombi auch?
    und warum sagt mnir der tüver des nicht? bzw keiner von meinen beiden tüvern bei dennen ich war der erste hat nur gesagt ohne vermessung kann er des nicht machen wegen lenkrad hatte der nix gesagt und der zweite hatte des dan mit meinem vermessungsprotokol ohne probleme eingetragen

    mfg ebe

    Zitat

    ....zu ebe´s aussage - Inhalt perfekt, Rechtschreibung katastrophal....


    Real Turbo, no fucking downsizeengine!!!!!!!!!

  • das fahrwerk hat nach meinem dafürhalten auch nichts mit dem lenkrad, bzw. lenkkäfte zu tun. die rad-reifenkombi hingegen schon.
    wenn die ABE des lenkrades nichtsgenaueres aussagt (normal steht da drinn der fzg.typ mit orginal rad-reifenkombi) dann würde ich mal offiziel beim tüv vorsprechen. ich meine nicht das deine 185/60er die serieneingetragene bereifung sind. 185er gabs fürn uno z.b. auch. sind freigegeben mit ABE, aber zubehör !

    die erfahrungen die Markus hier über uns gemacht hat kann ich übrigens nicht teilen. ICH habe schon ingenieure/prüfer im bau landen sehen ! soviel zur verantwortung....

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  • ich habe da extra nen wisch gefunden irgendwo mit der abe nr die im schein drin steht wegen den reifen werde da morgen mal bei vw vorbei gehen und natürlich beim tüv nervig das alles

    mfg ebe

    Zitat

    ....zu ebe´s aussage - Inhalt perfekt, Rechtschreibung katastrophal....


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  • Klingt verzwickt.

    Fahrwerksfedern sind eigentlich zu 99% immer EINTRAGUNSPFLICHTIG.
    So, jetzt hast du natürlich andere Reifen drauf wie im Fhz-Schein stehen, dafür gibts das Protokoll wo aufgeführt das die auch gefahren werden dürfen, allerdings nur in Verbindung mit orginalen Fahrwerkskomponenten. Jetzt schau mal in das Gutachten für die Federn welche Rad/Reifenkombinationen den für den Polo dort aufgeführt werden. Stehn die 185 mit drin???
    Wenn ja dann ist eine Abnahme von Rad-/Reifen nach § 19/3 ohne Probleme möglich.
    Wenn nicht dann geht es nach § 19/2 bzw §21. > EINZELABNAHME!!!

    Da du jetzt 3 Veränderungen vorgenommen hast, Reifen> Federn> Lenkrad kannst du davon ausgehen das es sowieso ein Kombinationsgutachten wird welches per Einzelabnahme erstellt wird. Fahrversuche, LEnkverhalten, Bremsverhalten, Lenkkräfte....
    Ist zwar keine große Sache aber eben so geht´s.
    Da hat der Polizist aber mal seine HAusaufgaben gemacht. Nicht streiten sondern Abnahme machen lassen und gut.
    Weil in der nächsten Verkehrkontrolle haste das gleiche Problem wieder.

    Leider muss ich sagen gibt es viele Prüfer die sich damit nicht beschäftigen oder aber einfach drüberwegsehen. Klar wir wollen Tüv haben aber wenn die Jungs vom FC GRÜN/WEISS anderer Meinung sind hast du Pech.

    Ach ja, da gibt es so eine Matrix die sagt welche Kombinationen Abnehmbar sind nach 19/3 und welche ne Einzelabhnahme brauchen. Muss ich mal raussuchen.

    Und jetzt Verwirrung komplett???:gaga:

    " Wenn irgendwann vorbei ist, ist morgen eine Ewigkeit" :opa:

  • Also ich such nochmal den Dekra Zettel raus.Aber ich bin auch der Meinung das ne ABE für'n Lenkrad nur bei absolutem Serienzustand gültig ist (sprich, Reifen und Fahrwerk).
    Ich hätte alles eintragen lassen, schon allein um nicht dauernd Zettel suchen zu müssen :D