Was glaubst warums vor gericht ging.
Ich hatte keinerlei chancen.
3 Punkte und Strafe
einarmwischer?
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gothik1988 -
24. Februar 2008 um 11:54
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JoJo der Freund und Helfer!!!
Kanns mir schon denken! Aha Herr "Unofahrer" haben wie einen Sport-Einarmscheibenwischer montiert. Das ist aber nicht erlaubt, das verkleinert ihre Sicht und gefährdet somit den Verkehr. Da müssen wir leider eine Anzeige aufgeben....
Dann kommt mal ein blöder Blick, so quasi: Hat sie der no alle?
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es war nicht mim Uno
und wenn der wischer rechts gewesen wäre wäre es auch kein Problem gewesen.
Aber er stand halt mittig. -
Zitat
es war nicht mim Uno
sondern ein auto mit normalerweise 2 wischerarmen?
da ist es klar
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Nein,denn wenn er auf der seite gewesen wäre wäre es egal gewesen da der Hersteller nicht vorschreibt wieviele Wischer sein müssen.
Aber er stand mittig -
nein bei einem nachgerüstetem einarmwischer hast eine abe dabei in der drinsteht das der wischer rechts unten stehen muss...
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ja und erlaubt ists einfach nicht das der Wischer mittig steht.Trägt auch keiner ein
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Zitat
Trägt auch keiner ein
muss ja keiner wenn ich serienmäßig nur einen hab
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es geht nicht darum wieviele du hast sondern wie er endstellung hat.
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Und die Stellung ist nirgends festgelegt...
hat der TÜVler hier in GÖ auch gesagt, hab den mal gelöchert wegen einigen Sachen.
Er meinte, solang der Wischer orignal 1Arm hat ist es egal wo er steht. Solang nicht MITTEN vorm Gesicht (also im Geradeaus Blickbereich) wo auch keine Steinschläge sein dürfen.Sorry Pepe, viele verscheidene Meinungen, welche richtig ist, das müsste man mal rausfinden
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Das hat doch das Gericht schon herausgefunden was richtig ist
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§ 40 StVZO
Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben
B. (Fahrzeuge)
III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)(2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.
Das habe ich immer bei mir und keine Probleme !!!
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Zitat
Das hat doch das Gericht schon herausgefunden was richtig ist
Allerdings bei einem NICHT originalen einarmwischer -
Zitat
Allerdings bei einem NICHT originalen einarmwischer
richtig und da steht in der abe dazu drin wo der wischer stehen muss. und zwar ist das beifahrerseite unten
aber warum du soviel zahlen hast müssen und punkte bekommen hast versteh ich trotzdem nicht. kumpel von mir haben sie deswegen auch aufgehalten (vectra a) und der musste 25€ verwahrnung bezahlen und halt dann den wischer wieder runter stellen...
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Also nochmal für alle die es wohl nicht verstehen wollen.
Es ist egal ob ein zwei oder mehrere Wischer.
Es ging nicht darum das ich jetzt einen einarmwischer habe denn der wurde ja auch abgenommen beim Tüv.
Es ging einzig und alleine darum das er mittig stand.
Auch beim Uno ist das so.
Denn in der Herstellervorschrift ist der Wischer vom uno auch rechts liegend in der Endstellung.
Was he´ßt wenn man die Endstellung verändert erlischt die BE.
Der Richtering gings nicht darum das er da net sein darf sondern wegen Verletzungsgefahr,Sichtbehinderung und so weiter.
Disscussionen bringen da auch nix denn ich hbabs versucht. -
Uno hat original 1 armwischer. er hat keine abe. somit ist auch nicht vorgeschrieben wo er stehen muss (nur nicht im sichtfeld) keine strafe, kein ärger
cinque (oder was immer) hat einen nachträglich eingebauten 1armwischer, mit abe oder durch tüv eingetragen. dort ist vorgeschrieben wo er stehen muss. bei kontrolle gibt das ärger
hoffe jetzt ist es verständlich. im endeffket geht es darum ob original oder nicht und ob festgelegt wo der wischi stehn muss.
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Zitat
Original von Milan0
nein bei einem nachgerüstetem einarmwischer hast eine abe dabei in der drinsteht das der wischer rechts unten stehen muss...
Und es war kein nachgerüsteter sondern ein Umgebauter orgianler.
Und nochmal.Er darf nicht mittig stehen.
Denn Auch Fiat hat beim uno die endstellung laut BE rechts unten.
Wenn mans verändert erlischt be.
Dann liegts im ermessen des Drecksbullen ob Verwarnung oder anzeige.
Und ab 50€ ists eben so das es Punkte hagelt -
Zitat
Original von An-Dr.Zej
Uno hat original 1 armwischer. er hat keine abe. somit ist auch nicht vorgeschrieben wo er stehen muss (nur nicht im sichtfeld) keine strafe, kein ärgercinque (oder was immer) hat einen nachträglich eingebauten 1armwischer, mit abe oder durch tüv eingetragen. dort ist vorgeschrieben wo er stehen muss. bei kontrolle gibt das ärger
hoffe jetzt ist es verständlich. im endeffket geht es darum ob original oder nicht und ob festgelegt wo der wischi stehn muss.
Was absolut falsch ist.
Die endstellung ist beim Uno vorgeschrieben denn so wurde das Fahrzeug beim Tüv vorgestellt.
Kannst ja auch nicht eigenmächtig die scheinwerfer hinten hinbauen weils dir besser gefällt.
die wurden zur erlangung der BE auch vorne montiert und net seitlich oder auf dem Dach.
Der Unowischer ist laut Hersteller rechts und wenn mans verändert dann gibts eben Ärger wenn man so nen Arsch erwischt wie meine Frau ihn hatte -
Hm klingt logisch. Dann sind unsere TÜVler doof
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wiso doof??
ich glaube die haben nur einen bestimmten entscheidungsrahmen!!
schuld sind eher die wo etwas weiter oben sitzen,weil die schränken so einiges ein!!
bei manchen sachen sagt auch mein tüv das wäre egal oder es wäre sinvoll, nur er darf es halt net eintragen!!! -