Die Wiederanmeldung stillgelegter Fahrzeuge wird ab dem 1.3.2007 erleichtert: bisher brauchte ein Fahrzeug, das länger als 18 Monate stillgelegt war, eine Vollabnahme für die Wiederanmeldung. Mit der neuen Regelung ist dies nur bei Fahrzeugen nötig, die länger als 7 Jahre abgemeldet waren. Ansonsten genügen eine neue HU und AU, wenn diese in der Zwischenzeit abgelaufen sind.
Thx an Turbosteve, hat mich auf den draht gebracht