Mindesthöhe für Nebelscheinwerfer?

  • Hi

    Hab da was gefunden:

    Nebelscheinwerfer: müssen so angebracht sein, daß ihre Licht-austrittsfläche nicht höher liegt als der höchste Punkt der Lichtaustrittsfläche der Scheinwerfer,
    mit denen Abblendlicht ausgestrahlt werden kann. Sie müssen symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein.
    An allen mehrspurigen Kraftfahrzeugen dürfen nur zwei Nebelscheinwerfer angebracht sein.
    Werden die Nebelscheinwerfer weiter als 40 cm vom Rand entfernt angebracht, muß das Abblendlicht immer mitbrennen, ansonsten ist das Fahren mit Nebelscheinwerfern und Begrenzungslicht auch ohne Abblendlicht gestattet. Die Mindesthöhe über Boden beträgt 25 cm.
    Nebelscheinwerfer müssen so eingestellt sein, daß die Hell/Dunkel-Grenze in einer Entfernung von 10 m von der Lichtaustrittsfläche um mindestens 20 cm tiefer liegt als die Mitte der Austrittsfläche.


    Also so soll es Rechtlichgesehen dann sein!

  • Zitat

    Original von tatschmahall

    Nebelscheinwerfer müssen so eingestellt sein, daß die Hell/Dunkel-Grenze in einer Entfernung von 10 m von der Lichtaustrittsfläche um mindestens 20 cm tiefer liegt als die Mitte der Austrittsfläche.


    Also so soll es Rechtlichgesehen dann sein!


    Ops,da komm ich wohl net hin.
    Wobei das eh egal ist.Bj abhängig :D

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