Sachbeschädigung am Uno

  • Ihr glaubt garnicht welches Bild sich mir heut morgen bot als ich aus der Disco kam und im Parkhaus meinen Uno sah.
    Da lag jemand auf der Motorhaube! 8o

    Natürlich total dicht lag er da und schlief, aber nichtmehr lange...

    Motorhaube hat jetzt ein paar Kratzer.
    Hab deshalb die Polizei gerufen, da der Typ keinen Ausweis oder sonstiges dabei hatte. Die haben seine Personalien festgestellt und mir gegeben.

    Jetzt die Frage:
    Wie geh ich hier am besten vor, damit ich den Schaden ersetzt bekomme? Ich denk mal Kostenvoranschlag machen lassen, ihm schicken und bei keiner Reaktion Anwalt einschalten, oder hat da jemand Erfahrung mit?

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  • is ja ma heftig wie manche leute drauf sind....tztztz

    würds schon so machen wie dus beschrieben hast..
    erfahrung hab ich mit diesem fall nich :D

    ich wünsch dir gutes gelingen..

  • ich würde gleich zum anwalt spazieren (aufgrund von rechtsschutz)

    und ihm so die kohle versuchen abzuknöpfen.

    ich denke mal, dass sein anwalt wohl darauf plädieren wird, dass er zum tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war....naja...du würdest dann natürlich auf deinem schaden sitzen bleiben......Bravo Deutschland:bash:

  • Unzurechnungsfähig ist er nicht wenn er den Alkohol freiwillig getrunken hat.

    Wie gesagt erstmal Anzeige wegen Sachbeschädigung machen, wenn er daraufhin Geld an dich zahlt kannst du die Anzeige ja zurückziehen.

  • Ab einem gewissen promillepegel ist man unzurechnungsfähig. Glaube das lag damals bei 2,3 promille(nach blutabnahme)

    Als meine eltern ihren unfall hatten bekam der unfallverursache keine strafe weil er zum tatzeitpunkt fast 3 promille hatte. Meine eltern sind auf dem schaden, den anwaltskosten,Klinik- und rehakosten sitzen geblieben.

  • wenn du nicht schon sofort als die cops da waren anzeige wegen sachbeschädigung gestellt hast solltest das sofort tun.
    sonst hast du so wie ich das bis jetzt verstanden habe keine rechtliche handhabe gegen den typ.

  • Also ich war eben bei der Polizei und der nette Beamte war absolut unwillig eine Anzeige aufzunehmen, weil das ja nichts bringen würde und ich eh schon seine Daten hätte.

    Ich werd jetzt erstmal nen Kostenvoranschlag machen lassen und dem "netten Motorhaubenschläfer" zukommen lassen. Bezahlt er nicht, was ich glaube, da er nicht so den anschein gemacht hat, werd ich doch noch Anzeige erstatten und die Sache nem Anwalt übergeben.

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  • wenn du glück hast wird seine Haftüflichversicherung deinen Schaden zahlen.

  • sobald autos mit im spiel sind zahlt die haftpflichtversicherung doch garnicht mehr.

  • warum sollte sie nicht zahlen.Das hat doch damit nix zu tun.
    Er hat nen schaden verursacht und zwar nicht mit seinem Auto.
    Wenn er ne Haftpflicht hat dann zahlt die das auch.Egal ob zurechnungsfähig oder net.

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  • du hast wenigstens jemanden zu dem schaden gehabt ich hatte nur einen übergroßen schuhabdruck auf dem kotflügel und auf der selben fläche eingetreten...
    wusste garnicht das es so große größen gibt ;) da hat der aber nochmal schwein gehabt die sau...
    meinen uno zu demolieren :maul: hatte damals aber net die polizei geholt wäre ehhh zwecklos gewesen bei so ner großen disse die zu holen... :rolleyes:

    die hätten bloß ein bissi rapunzel spielen können mit dem schuhabdruck ;) :baeh:

    Bald kommt der TÜV ;):D

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    Der war schon da :D

  • Wenn das ein armer Straßenpenner war, vergiß die ganze Geschichte. Von Leuten die nichts haben kann man nichts holen..Mußte damit auch schon Erfahrung machen.

    Ansonsten: Ich weiß nicht was du der Polizei gesagt hast, aber die müssen jede Anzeige aufnehmen.

  • früh um 4 hol ich nimmer die polizei , war ehh zwecklos bei ner rießendisco da irgendwelche anforschungen zu machen die schreiben des auf und dann paar wochen später verfahren eingestellt :D

    Bald kommt der TÜV ;):D

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    Der war schon da :D

  • Das mit der Unzurechnungsfähigkeit ist absoluter Quatsch. Kenne drei Unfälle aus meinem Bekanntenkreis bei denen Promillewerte von 2,6 bis knapp über 3 gemessen wurden laut Blutetnnahme. Da mußte jedesmal der Betrunkene zahlen und das ja wohl auch zu Recht.
    Sonst könnte ich ja, bevor ich ne Strafe bekomme wegen Fahrens mit 3-4 Bier lieber noch 12 nachschütten, dann brauch ich kein Schiss vor Führerscheinentzug zu haben. :bier:?(

  • Naja der Beamte hat mir halt absolut überzeugend vermittelt das eine Anzeige in diesem Fall
    1. nicht notwendig ist
    und 2. absolut nix bringt

    Also werd ich es erstmal so versuchen... auch wenn ich nichts bekomme seine Strafe hat er ja schon erhalten :maul:

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  • DEn Führerschein hat der unfallverursacher auf lebenszeit verloren. Aber seine versicherungen stützten sich auf irgend einen paragraphen und somit mußten sie nix zahlen. Nachdem der typ dann damals die gerichtskosten bezahlt hat, war er pleite. somit hat keiner was bekommen