Hab heute in der Oldtimer Markt bissel geblättert und dort nen Artikel gefunden bezüglich Rückdatierung vom TÜV und so.
Hintergrund war wohl nen Motorrad was angemeldet war aber TÜV seit einigen Monaten abgelaufen und so'n paar Polizisten haben einem Typen halt par Punkte und Bußgeld reingedrückt als er das Ding per Hänger rumgefahren hat um es TÜV fertig zu machen.
Nun ging es dann um eine Neuregelung das ab ner bestimmten Zeit eine TÜV Sondergebühr fällig wäre für die HU, obwohl diese dann nicht länger dauert. Und das dann rückdatiert wird. Was ja soweit ok ist, aber es auch rückdatiert wird wenn du das Fahrzeug angemeldet hast wenn der TÜV schon abgelaufen war.
Also wenn du deinen Karren im Juni abmeldest aber im März der TÜVabgelaufen ist und du nun im Dezember den Bock wieder vorholst und TÜV machst gibts nur TÜV bis März in 2 Jahren... wenn ich das richtig verstanden habe...
chriss du liest das doch auch und hast das bestimmt besser verstanden
Wie auch immer, da kam der "Tipp" das man doch Fahrzeugschein verschwinden lassen könnte (ausversehen waschen in ner Hose) und die Plakette ausversehen mit Aceton abwaschen könnte.
Geht um den rcing von meinem Paps, AU und HU von dem Auto sind sowieso abgelaufen (1.0er Brief), hat Saisonkennzeichen und zum TÜV gehts wohl erst im April wenn er wieder fahren darf.
Nun wäre es ja ärgerlich die TÜV Zeit zu verschenken...
Könnte man nicht den Schein verschwinden lassen und die Plaketten abmachen und dann alles eintragen usw. usf.? Weil Schein und Brief gibts ja ehh neu...