TÜV Rückdatierung usw. usf.

  • Hab heute in der Oldtimer Markt bissel geblättert und dort nen Artikel gefunden bezüglich Rückdatierung vom TÜV und so.
    Hintergrund war wohl nen Motorrad was angemeldet war aber TÜV seit einigen Monaten abgelaufen und so'n paar Polizisten haben einem Typen halt par Punkte und Bußgeld reingedrückt als er das Ding per Hänger rumgefahren hat um es TÜV fertig zu machen.

    Nun ging es dann um eine Neuregelung das ab ner bestimmten Zeit eine TÜV Sondergebühr fällig wäre für die HU, obwohl diese dann nicht länger dauert. Und das dann rückdatiert wird. Was ja soweit ok ist, aber es auch rückdatiert wird wenn du das Fahrzeug angemeldet hast wenn der TÜV schon abgelaufen war.

    Also wenn du deinen Karren im Juni abmeldest aber im März der TÜVabgelaufen ist und du nun im Dezember den Bock wieder vorholst und TÜV machst gibts nur TÜV bis März in 2 Jahren... wenn ich das richtig verstanden habe...

    chriss du liest das doch auch und hast das bestimmt besser verstanden :D

    Wie auch immer, da kam der "Tipp" das man doch Fahrzeugschein verschwinden lassen könnte (ausversehen waschen in ner Hose) und die Plakette ausversehen mit Aceton abwaschen könnte.
    Geht um den rcing von meinem Paps, AU und HU von dem Auto sind sowieso abgelaufen (1.0er Brief), hat Saisonkennzeichen und zum TÜV gehts wohl erst im April wenn er wieder fahren darf.
    Nun wäre es ja ärgerlich die TÜV Zeit zu verschenken...
    Könnte man nicht den Schein verschwinden lassen und die Plaketten abmachen und dann alles eintragen usw. usf.? Weil Schein und Brief gibts ja ehh neu...

  • Ja ist schon richtig so, im MRZ läuft Tüv aus danach meldest Du das KFZ ab - dann hast Du keine zwei volle Jahre mehr TÜV !!!

    mußte Dich schon auf die fingierte Version einlassen,
    btw bin am Freitag bei meinem TÜV Ing. kann mal fragen was es noch für Möglichkeiten gibt,
    ist ja echt shice, zahlst voll bekommst aber net alles.

    lg alex

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    Gott, schenk mir die Gelassenheit die Dinge zu akzeptieren die ich nicht ändern kann und gib mir den Mut die Dinge zu ändern die ich ändern kann. Schenk mir die Weissheit, die Weissheit das eine von dem anderen zu unterscheiden. Laß mich diese sündige Welt so annehmen wie sie ist und nicht wie ich sie gerne hätte.

  • Zitat

    Original von Acki
    ......Was ja soweit ok ist, aber es auch rückdatiert wird wenn du das Fahrzeug angemeldet hast wenn der TÜV schon abgelaufen war.

    Also wenn du deinen Karren im Juni abmeldest aber im März der TÜVabgelaufen ist und du nun im Dezember den Bock wieder vorholst und TÜV machst gibts nur TÜV bis März in 2 Jahren... wenn ich das richtig verstanden habe...

    Ist doch korrekt.... HU überziehen und dann abmelden= Du bist ohne TÜV gefahren. Meldest ihn halt ab, wenn er noch TÜV hat...

    Zu deiner 1. Aussage: ein Auto ohne gültigen TÜV anmelden läßt die Behörde doch gar nicht zu. Ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern ist, aber hier in BW/Bayern ist es so, daß man das Auto angemeldet bekommt, wenn noch mindestens 3 Monate gültiger TÜV vorhanden ist.
    Oder hast du dich vertippt und meinst "abmelden"?

  • Zitat

    Original von Acki
    chriss du liest das doch auch und hast das bestimmt besser verstanden :D

    acki, ich hab dich noch NIE verstanden!!

    also 1) ist der wagen noch zugelassen und tüv abgelaufen? HU-datum wird zurückdatiert.

    2) ist der wagen abgemeldet (nicht länger als 18monate!!) und TÜV verfallen? HU auf der tatsächlichen durchführung/tatsächliches datum gestempelt. ein auto ohne TÜV kann nicht zugelassen werden.
    in BY muß er zusätzlich noch mind. 3monate resttüv haben, obs woanders auch so ist?

    oltimer-markt: ich weiß nicht in welcher du geblättert hast. ich habe noch einen "der dicke hund" artikel vom herbst im kopf, wo jemand ein motorrad über 10 jahre nicht abgemeldet und in der scheune vergessen hat. er hat eine ordnungswidrigkeit + strafe wg. HU-überziehung bekommen...... rückwirkend!

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  • Wie du hast mich noch nie verstanden? :D

    Ähm war die aktuelle Oldtimer Markt. Stand irgendwas von Abzocke beim TÜV auf dem Titelblatt und da habe ich das kurz durchgeblättert...

    Aber wie ist das nun mit TÜV wenn ich die Karre 2 Jahre abgemeldet in der Garage stehen habe?
    Ich lasse TÜV machen und der ist dann gleich wieder abgelaufen? ?(

  • ach, die hab ich mir noch gar nicht geholt :D

    wenn 2 jahre (=24 monate abgemeldet) ist sowieso vollabnahme fällig da brief abgelaufen ;)

    ansonsten gilt 2) von meiner aufzählung um eben sowas zu vermeiden doofi.

    ciao chriss

    1336-aa2a7614.jpg

  • Der Brief verfällt auch wenn der Wagen angemeldet ist?
    Wusst ich nicht.

    Muss mir nochmal die Zeitung besorgen, irgendwas war dort Grund zum Meckern... hmm...

  • Zitat

    nun mit TÜV wenn ich die Karre 2 Jahre abgemeldet

    nein! ahhjhh, ich würg dich!
    bleib stehn burshc, dich erwisch ich noch.... ich kenn deine eltern.....grrrrrrrr...........

    1336-aa2a7614.jpg

  • ist das jetzt nicht sogar runter auf 18monate hab da irgendwann mal was gelesen das da der wagen dann eine vollabnahme braucht :rolleyes:

    Bald kommt der TÜV ;):D

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    Der war schon da :D

  • SORRY chriss, ich meine 2 Jahre ANGEMELDET in der Garage stehen habe... B und N sind leider nebeneinander auf der Tastatur :D :D :D :D :D :D

    *Lieb guck* :engel:

  • Zitat

    2) ist der wagen abgemeldet (nicht länger als 18monate!!) und TÜV verfallen? HU auf der tatsächlichen durchführung/tatsächliches datum gestempelt. ein auto ohne TÜV kann nicht zugelassen werden.

    angemeldet? dann meld ihn ab = 5,90€

    strafe für abgelaufene HU + AU in öffentlichen strassenverkehr = 2 x 35,-€ = 70€

    1336-aa2a7614.jpg

  • dann muss ich mir keine sorgen machen das ich etz im februar scho mein 1er anmelden muss hat ja noch tüv bis 10.06 :bier::bier:

    Bald kommt der TÜV ;):D

    2552-1e2b2d85.jpg

    Der war schon da :D

  • ist und Tüv ab muß ich beim Anmelden vorher Tüv machen, egal ob - od. + 18 Monate. Wenn Tüv aber noch läuft, kann ich soofrt wieder anmelden. Warum sollte dann bei Anmeldung Tüv rückdatiert werden. Er läuft ja noch. Wenn ich angemeldet fahre mit Tüv ab wird bekanntlich rückdatiert. Was habt ihr da für ein Wirrackiwarrr??
    Gerd

  • Ja normalerweise machste ja den TÜV spätestens 1-2 Monate nach dem er abgelaufen ist. Aber was wenn sagen wir 24 Monate zurück liegen?
    Krieg ich dann TÜV der schon wieder abgelaufen is?
    Oder wird irgendwann nimma zurück datiert?

  • Zitat

    Original von Perry
    Ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern ist, aber hier in BW/Bayern ist es so, daß man das Auto angemeldet bekommt, wenn noch mindestens 3 Monate gültiger TÜV vorhanden ist.

    Hm, Stuttgart ist zwar nicht ein anderes Bundesland, aber ich habe meinen Uno genau einen Tag vor Ablauf der HU/AU angemeldet (um ein Kurzzeitkennzeichen um zum TüV zu gurken zu vermeiden)

    Ein Bekannter von mir hat es mit seinem 131 genauso gemacht (Landkreis Ludwigsburg)

    Scheint also eher ein Problem eurer Zulassungsstelle zu sein?!

  • Perry: Wenn man TÜV dann neumacht. Ist ja egal ob man es anmeldet oder nicht. Es geht mir nur um die Plakette ;)

    Haben unseren Racing bzw. den Brief der zum Racing jetzt gehört auch nen Tag bevor der TÜV abgelaufen ist angemeldet. Da meinte die Frau in de Zulassungsstelle das der TÜV ja morgen abläuft, da meinte mein Paps, genau deswegen melden wir ihn ja an, da hat se nur dumm geguckt :D

  • Mußt eben dann Tüv machen wie gewöhnlich. Sollte der Tüv wirklich 24 Monate ab sein, mußt Du evtl. zweimal zahlen. Hängt dann sicher von der Auslegung oder Aufmerksamkeit des Prüfers ab. Mit Glück gibt er Dir ja 2 Jahren nach vorne. Aber so lange abgelaufen fällt auf, wird also wohl genau überlegen und eben 2 mal oder mit Freundlichkeit nur ne Art Nachprüfung berehnen.
    Gerd