Eintragungen im Schein

  • Mahlzeit!
    Hat jemand von euch ne Ahnung was das kostet im Fahrzeug nur 2 bestimmte Fahrer eintragen zu lassen?Frage das wegen der begrenzten Verstellmöglichkeit meiner neuen Spiegel....

    Klagt nicht, kämpft!

  • häääääääääääääääääääääääääääääääääääääää?:saufe:

  • Verstehe ich das richtig, du hast andere Spiegel eingebaut und damit sieht nicht jeder alles?

    Und? :D

    Sowas brauchst nicht eintragen lassen, also wer damit fahren darf und wer nicht (Spiegel sollten aber E-Prüfzeichen haben).
    Wenn ich dich jetzt richtig verstehe :D

  • Saufen klingt schonma gut :bier:
    Als ich mal beim Tüv war wegen Schalensitzen hat der mir gesagt das man dann auch nen bestimmten Fahrer in den Schein eintragen lassen müsst wegen der "geringen" verstellbarkeit. und ich befürchte jetzt das der mir das bei meinen spiegeln auch sagen wird....sind motorrad spiegel im carbon look....

    Die Spiegel haben ein E3 Prüfzeichen

    Klagt nicht, kämpft!

  • Was fürn Humburg is das denn? Wenn du des E-Prüfzeichen hast mußte des net eintragen lassen und entweder trägt er dir die Sitze ein oder er läßt es bleiben. Wenn net dann gehsch zum nächsten ;)

    In diesem Sinne

    Euer Python

    klein-19329.jpg

  • Dann brauch ich mit den Spiegeln gar net zum Tüv weil die dieses E3 da dran stehen haben?? Obwohl das Motorradspiegel sind? Das wär ja echt porno

    Klagt nicht, kämpft!

  • Ne eigentlich nicht. Solang die eben n Prüfzeichen haben sind die ja schon geprüft und somit eintragungsfrei. Sind die Sitze den schon eingetragen? Meine Spiegel haben auch ein E-Prüfzeichen und net eingetragen ;)

    In diesem Sinne

    Euer Python

    klein-19329.jpg

  • Die Sitze hab ich mir Aufgrund des aufwands mit rückbank ausbauen usw dann doch nicht geholt....

    Klagt nicht, kämpft!

  • wie oft noch leute....auch sachen mit e prüfzeichen muss man eintragen lassen oder ne abe/abg mitführen wenn die nicht serienmäßig am auto verbaut worden sind.

    für schroth gurte z.b. muss man immer die ABG mitführen!

    für rückleuchten usw gilt das gleiche.....und bei spiegeln ist es auch nicht anders!
    wenn du keine papiere dabei hast, ist es normalerweise halb so schlimm, da sie ein e zeichen haben und ein kulanter prüfer es dir so einträgt!


    ;)

  • hmmm
    ob motorradrückspiegel an nem auto eintragbar sind ...
    sonnst könnte ich auch alles mögliche von meinem rolelr an mein auto bauen und das is ja au net so ganz erlaubt ... seit ihr euch da sicher ?

  • Möchte auch noch einmal die Aussage von FiatUno stärken. Egal ob E-Prüfzeichen oder nicht, man muss solche Sachen eintragen lassen und eventuell noch ne ABG mitführen. Meine Sitze, Gurte, Lenkrad usw. haben auch alle ein Zeichen, trotzdem hab ich sie eintragen lassen. Normalerweise ist es nur kein Problem Sachen eintagen zu lassen die ein Prüfzeichen haben. Wenn sie dieses jedoch nicht haben, wird die Eintragung schwerer, weil sich der Prüfer dann selbst ein bild von den Teilen machen muss.

  • Es gibt aber Sachen da musste nix mitführen. Dazu gehören auch Sitze wo gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

    Naja auch egal... führt zu nix, ich lass aber auch lieber alles eintragen wenn ich dabei bin, sieht halt besser aus in Kontrollen ;)

  • Zitat

    Original von Acki
    Es gibt aber Sachen da musste nix mitführen. Dazu gehören auch Sitze wo gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

    Naja auch egal... führt zu nix, ich lass aber auch lieber alles eintragen wenn ich dabei bin, sieht halt besser aus in Kontrollen ;)

    zu den sitzen

    halbschalen müssen nicht eingetragen werden wenn sie in verbindung mit den seriengurten verwendet werden.

    sie müssen eingetragen werden, wenn sie zusammen mit z.b. schroth gurten verwendet werden (diese werden dann zusammen mit den sitzen eingetragen) weil dann die hinteren sitzplätze wegfallen und der wagen somit nur noch ein zwei sitzer ist!

    Da vollschalensitze nicht mit 3-punkt gurten genutzt werden dürfen (weil sie meist an irgendeinem teil der seitenlehne aufliegen), müssen diese in jedem fall eingetragen werden!

  • Erzähl doch nicht :D

    Hab Vollschalen mit Verstellung von König, anbei ein Schreiben das die Sitze eintragungsfrei sind mit einem Auszug aus der StVO.
    Meine Schrothgurte sind allerdings schon eingetragen.

    In der StVO steht was ein Sitz erfüllen muss und dann ist er eintragungsfrei.

    Also Lehnenverstellung, diverse Abmasse usw. usf. dann warst das!
    Ich kann gerne mal auf den Zettel gucken wenn ich am Auto bin vielleicht finde ich ja den Paragraphen auch so.

    Z.b. bei Ebay gibts es haufenweise Halbschalen ohne irgendwelche Papiere, das liegt an dem Paragraphen (von 1970 oder sowas) deswegen brauchen die Dinger auch keine.

    Meine Königsitze haben nicht mal eine bestimmte Kennzeichnung, wüsste nicht wo die sein soll. Eine Eintragung wäre also freiwillig um sich Papierkram zu ersparen.