Hallo Jungs,heute hab ich mich auf den weg zur Zulassungsstelle gemacht und habe für mein Turbole 07 kennzeichen beantragt.Ist ja richtig ernst bei denen.Musste verschiedene Formulare ausfüllen und mein Pass vorlegen.Hoffe das ich so ein Kennzeichen bekomme.Dauert etwa 6-8 wochen bis ich bescheid bekomme.Man darf rein gar nichts mehr machen mit dem Auto.Nur wartungs fahrten,treffen(Offizielle Treffen)also kein MCDonalds oder Werkstatt Treffen,und undund.Na ja,egal,endlich ist er 20 geworden
Youngtimer Schilder beantragt!!!!!!!
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glückwunsch !
bei uns gibts solche zulassungen erst ab 30 jahren
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Verkaufsfahrten (Schild in's Auto zu verkaufen ohne Telefonnummer und Preis) und Einstellungsfahrten (irgendwas muss immer gemacht werden) darfste auch machen
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Ach, Dein Auto hat es verdient. Er ist sooooo schön.
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genau der hats verident. Man was du jez´tzt alles machen darfst......will auch warte nur noch auf den Tag!!! Sind ja "nur noch" 6 Jahre.:(
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Zitat
Original von darknessuno
Man was du jez´tzt alles machen darfst......Fahrtenbuch führen? Nicht mehr mit Einkaufen oder zur Arbeit fahren?!
Hat nicht nur Vorteile die Sache
Angelo, kannst du mal wieder aktuelle Bilder von deinem kleinen bringen?
Suche für Wikipedia noch gute, hochauflösende Bilder von einem Mk1 in absoluten Serienzustand :)) -
Was muss man da jetzt alles für Auflagen erfüllen ? Also der Wagen muss 20 Jahre alt sein das ist klar . Muss er noch im Orginalzustant sein ? Was muss er noch erfüllen ?
Gruss Ragman
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Also was ich weiß muss er nicht im Orginalzustand sein.
Zumndest nicht bei uns.
Und er muss laut Brief 20 Jahre alt sein.
Mich erwartets in 1,5 Jahren.Dann wird er auch nur noch zu Treffen fahren.
Ach ja,Bewegungsfahrten dürfen gemacht werden.
Und auch wenns zum einkaufen damit geht.
Der Wagen muss ja mal bewegt werden -
Originalzustand ist nicht nötig, zeitgenößisches Tuning ist erlaubt.
Ach ja, Youngtimer Zulassung geht auch eher wenn der Wagen erhaltenswert ist (Kumpel sein Alpina B10 hat seit letzten oder vorletztem Jahr schon das 07er Zeichen, gibt von dem nur 77 Stück und in der Farbe usw. nur einen )
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Bei der 07er Zulassung handelt es sich NICHT um eine normale Zulassung, sondern um eine Sonderzulassung im Rahmen der 49. Ausnahmeverordnung zur STVZO.
Der Steuersatz beträgt jährlich 191,73 Euro und entspricht damit in Höhe dem H-Kennzeichen.
Der zentrale Vorteil dieser Zulassung ist, es handelt sich um ein sogenanntes Wechselkennzeichen. Das heißt es kann für mehrere Fahrzeuge (derzeit bis 20) gleichzeitig genutzt werden, Fahrzeuge für die dieses Kennzeichen verwendet werden dürfen, müssen im Fahrtenbuch vom Amt eingetragen sein. Ausserdem müssen die Fahrzeuge nicht mehr regelmäßig zum TÜV und zur AU.
Auch ein Versicherungsbetrag wird nur für ein Fahrzeug (in der Regel für das teuerste bzw. Leistungsstärkste) erhoben.
In den Genuss dieses Kennzeichens können sämtliche Fahrzeuge kommen, die einen kulturellen oder historischen Wert darstellen. Als Richtwert werden 20 Jahre angenommen, doch ist es auch möglich, dieses Kennzeichen für jüngere Fahrzeuge zu erhalten.
Prinzipiell eine gute Sache, jedoch gibt es einige Auflagen für den Erhalt des Kennzeichens und für den Betrieb der damit ausgestatteten Fahrzeuge.
Der Halter des Kennzeichens muss seine charakterliche Eignung belegen. Dazu muss er ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister und eine Deckungszusage seitens einer Versicherung.
Jedoch ist es NICHT exakt geregelt, so das es von Bundesland zu Bundesland und SOGAR von Landkreis zu Landkreis UNTERSCHIEDE geben kann.
In jedem Fall ist es HILFREICH (In einigen Zulassungsbezirken sind Teile dieser Unterlagen sogar Pflicht) folgende Dinge beim Beantragen mitzubringen :
- Die Zulassungszahlen dieses Fahrzeugstyps (gibt es übers KBA in Flensburg)
- Einen Beleg über die Historie des Fahrzeugs (z.B. Rennhistorie, aussergewöhnliche Besitzer des Fahrzeugs (z.b. Papst, nen Bundeskanzler o.ä.)
- Ein Gutachten über den guten Zustand des Fahrzeugs
- Eine neuere TÜV-Bescheinigung
- Eine Mitgliedschaft in einem Oldtimerclub (wenn vorhanden)
- einen Fahrzeug/Oldtimer/Youngtimer-pass sofern vorhandenDie Verwendungsgrenzen des 07er Kennzeichens sind wie folgt :
- Eigenständige Vorsorge wegen des Zustands des Fahrzeugs (Eine TÜV-Überprüfung kann seitens der Polizei JEDERZEIT angeordnet werden!)
- Es ist lediglich erlaubt folgende Fahrten durchzuführen : Werkstattbesuche, Probe- und Einstellfahrten, Besuche bei zugelassenen Veranstaltungen.
- Führen eines Fahrtenbuchs für jede FahrtEin Verstoß gegen die Grenzen kann empfindlich geahndet werden, einerseits wird das Kennzeichen entzogen ausserdem drohen Klagen wegen Steuerhinterziehung und Fahren ohne Zulassung sowie Fahren ohne Versicherungsschutz.