Ich hab mitbekommen das Thema viel Aufklärung bedarf.
Da ich weniger gut informiert bin wie Chris_Bella habe ich gedacht mal einen extra Tread aufzumachen.
Hier gehts darum das man Gutachten und ABE s nicht einfach weitergeben sollte bzw darf.
Da sich das ganze mittlerweile im Winterunotread von mir sammelt werd ich den hier mal reinbauen
Der Gutachten und ABE Thread.
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hierzu voarb eine regel aus dem CFI-forum.
Zitat8. Copyrights und geltende Gesetze beachten
Frage besser den Autor, wenn Du Artikel, Bilder, Programme etc. posten willst (gegen kurze Absätze zur Information der anderen User mit Quellenangabe ist i.d.R. nichts einzuwenden).
Dies betrifft auch ABEs! Sollten bestimmte ABEs nicht von dem Hersteller frei und kostenlos zur Verfügung gestellt worden sein, dürfen diese auch nicht vervielfältigt werden sondern müssen dann, i.d.R. kostenpflichtig, vom Hersteller bezogen werden.
Halte Dich an die gesetzlichen Regelungen, z.B. ist das Versenden von Raubkopien illegal. Du kannst damit nicht nur Dich, sondern auch den Forumsbetreiber, Deinen Provider etc. in Schwierigkeiten bringen.
Die Veröffentlichung von privaten Mails ist zwar nicht rechtswidrig, aber auch da solltest Du besser den Verfasser vorher fragen ... .
... unterschreib ich so...
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Ich weiß nicht ob chriss-bella dazu was sagen darf ausser das es nicht erlaubt ist, ich würde die Variante nutzen. Fragen danach darf man ja, Rest liegt bei euch. Ich denke mal mehr als einem "genauer" sagen wo er die ABE/Gutachten legal herbekommt kann man nicht.
Ich hab z.b. meine Novitec Gutachten ohne zu Zucken per Post zu geschickt bekommen
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Denke mal das wird von Hersteller zu Hersteller anders gehandhabt.
Wie gesagt Borbet und Supersport waren da sehr kooperativ
Auch danke ich hier Ronal,die sogar kostenlos das Gutachten per Post gesendet haben für meine Gottis.
Danke an dieser Stelle nochmal
Man kann ja mal ne Liste machen wo ein Gutachten was kostet und wo nicht.
Also Kostenlos war bei mir:
Ronal
Borbet
Supersport
Victor
Aluett(Beziehbar über ATU)Nicht kostenlos:
Powertech
Mattig -
Ja aber du musst es so sehen, du willst Blenden die nicht von Mattig sind z.b. mit dem Mattig Gutachten benutzen.
Genau deswegen verlangen die Geld dafür damit sowas nicht jeder Ochse machen kann bzw. jemand bei Ebay irgendwas zusammen werkelt aus GfK und mit einem anderen, eventuell gefälschten Gutachten vertreibt und einen Hersteller eventuell Probleme bereitet!Ach ja, ich zahle auch lieber ein paar Euro für ein Gutachten. Z.b. Authal hat alte Prüfberichte von Uno Turbo Leistungssteigerungen, die nehmen meine TÜV Prüfer mit Kusshand und ich bin froh das die Tuner sowas noch aufheben weil sie eventuell 1-2 Kaffeepackungen noch mit dem Geld finanzieren
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Bei mir gehts um den Eintrag.Die werden dann als Vergleichsgutachten eingetragen bzw abgenommen.
Soll ja seine Korrektheit haben.
Also nicht das was du denkst.
Aber ohne aufkreuzen ist wie wennst es selbstgebastelt hast -
es ist schwierig die grenze zu ziehen.
hier in diesem forum wird das (auch von mir) teilweise tolerant behandelt. auch wenn ich weiß, dass das forum unter beobachtung steht.
tolerant bin ich bei der suche nach alten gutachten (alle gutachten die vor 2002 ausgestellt wurden sind seit dem 01.01.2002 ungültig!) und das sind wohl fast 80% für unsere alte karren, wo hersteller oder firmen nicht mehr exestieren.
wo mann aber noch vom hersteller + gutachtenbeauftrager herbekommt (seis jetzt unentgeltlich ober mit schutzgebühr) ist dies absolut zu unterlassen! ein gutachten + ABE ist und bleibt eigentum des ausstellers!
ciao chriss
edith: so, zulangsam geschrieben, hab 1/2h telefoniertZitatAber ohne aufkreuzen ist wie wennst es selbstgebastelt hast
aber wenn doch vomn anderen hersteller nichts dabei ist, ist doch selber gebastelt -
Stimmt net ganz.
Das ABE wird wie gesagt als Vergleichsgutachten genommen.
Das heißt die Maße sollten gleich sein,nicht größer.
Bruchsicherheit(zwar bei Plaste auf glas unrealisch) sollte gegeben sein.Also net GFK.
Somit wirds dann auch eingetragen.
Ist bei meinen Cupwings net anders gewesen.
Dann heisst halt Kennzeichnung keine oder eben die Nummer die drauf ist und läuft unter Einzelabnahme mit allen Maßen -
Zitat
Original von Acki
Genau deswegen verlangen die Geld dafür damit sowas nicht jeder Ochse machen kann bzw. jemand bei Ebay irgendwas zusammen werkelt aus GfK und mit einem anderen, eventuell gefälschten Gutachten vertreibt und einen Hersteller eventuell Probleme bereitet!
genau das ist nur ein vorwand. denn das schützt sie kein bisschen vor betrug. im gegenteil, es fördert das kopieren solcher dinger. wenn ein hersteller geld für eine abe will, dann wird er es sogar dann verlangen wenn du ihm das original kfz-teil unter die nase halten würdest. ( hab ich so ähnlich schon mal versucht, Sparco weigert sich einen verloren gegangenen FIA Aufkleber meines käfigs zu ersetzen, weil sie angst haben es er landet auf nem eigenbau )
Der hersteller hat bei solchen gefälschten teilen sowie auch gutachten sowieso nichts zu befürchten. in beiden fällen wird der halter haftbar gemacht.zu dem werden KFZ Teile wohl eher selten unter falschem Markennamen verkauft, das risiko wäre viel zu hoch, denn der Hersteller kenn schliesslich seine Wiederverkäufer und erkennt so auch wenn irgendwer seine teile verkauft die er gar nicht bei ihm bezieht. die ganzen japsenteile wie blow off ventile usw. die vielleicht kopiert werden.....das ist ein anderes thema und hat mit ABE sowieso nichts zu tun, da du für solche teile gar keine ABE bekommst ( jedenfalls noch nicht )
es gibt nen einfachen grund wieso dafür ( so viel !) geld verlangt wird : weil es sich lohnt !
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Ja genau.
Außerdem ists irgendwie schon komisch.
Wenn ich mal erlich bin als KUNDE.
Ich kauf das Zeug dann einmal und nie wieder von diesem Hersteller.
Denn Wenn der Service stimmt dann kauft man doch gerne wieder .
Der zufriedene Kunde ist der Kunde von morgen.
So wars und wirds immer bleiben. -
Naja die Japsen Blow Off's sind von Monzä, das wäre also ne Sache zwischen Monzä und HKS
Eventuell auch Bonalume weil die ja nen Patent auf die Sequentiellen Blow Offs haben.Naja auch egal.
Ach ja, für das Gutachten von Wiechers zu meinem Käfig musst ich den Jungs Bilder schicken.
Find ich etwas Affig für nen Stempel mit ner Unterschrift aber 15 Euro sind ok, dafür gabs neuen Aufkleber für den Käfig mit und keinen Stress beim TÜV weil auf dem (Material)Gutachten sogar ne Zeichnung vom Käfig warWas ich aber Affig finde ich Hoermann, die sagen einem gleich das Gutachten ist ungültig aber verlangen noch 15 Euro dafür, das find ich frech. Ich mein, die Portokosten oder so erstatten kein Problem. Aber wenn es echt keine andere Möglichkeit gibt... wobei wäre bei Authal das selbe aber da sehe ich die paar Euro ein... hmm kommt wohl echt auf den Standpunkt an
Und wegen dem ungültigen Gutachten, zum Glück gibt es bei uns jedenfalls Prüfer die das noch kulant handhaben oder wo eine §21 mit Grundlage des Gutachtens möglich ist.
Interessant wäre da der Zusammenhang mit den neuen Fahrzeugpapieren, muss man da nur das TÜV Protokoll mitführen oder auch das Gutachten? Aber wenn es ungültig ist?! Hmm... -
wie ist denn das mit den alten kbs felgen gutachten?
suche nämlich schon seit geraumer zeit so eins um das mal meinem tüver zu zeigen, dass der uno vorne auch et5 fahren darf!ähm antworten dürfen auch per PN kommen...
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Vergleichsgutachten einer ähnlichen Felge suchen
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Das Gutachten der KBS Felge wäre dieses Vergleichsgutachten
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einfach n fahrwerksfestigkeitsgutachten einfordern, zum bleistift bei den scc spurverbreiterungen. die meinten mal auf anfrage, sie hätten da was.. länger her, aber nen versuch wert. und da stand ne sehr kleine ET
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Mal von den Radlagern usw. abgesehen, dem TÜV gehts wohl eher um's Bremsverhalten in Kurven und ob es einem dann nicht das Lenkrad aus der Hand schlägt weil das dort wie'n Hebel dann ist... hach ich liebe diese Oldtimer Zeitungen, da steht wenigstens noch was drin
Aber wir schweifen derbe ab vom eigentlichen Thread Thema!!!
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mist muß nochmal schreiben, hat mich rausgeschmissen....
hallo
das hab ich mal vor 5 jahren recherchiert:
GESETZ - EINTRAGUNG - ZWANGSSTILLEGUNG
lest das mal als basis/allgemeinwissen an.gutachten/abe:
das problem ist das bei schuldfragen zwar der halter verantwortlich ist, dieser aber die schuld auf den hersteller ableiten kann.
das schriftstück bleibt immer eigentum des ausstellers. auch ist er für produktqualitätssicherung verantwortlich und die haftung bleibt bei ihm.woher soll man nun wissen ob das gutachten für das von ihm hergestellte teil verwendet wird, als vergleichsgutachten hergenommen wird oder ob jemand die nummer aus dem gutachten einschlägt und das gutachten mißbraucht? klar sind wir alle ehrliche staatsbürger
weiter bleibt jedem hersteller selbst vorbehalten ob er die gutachten ständig aktualisiert und öffentlich und kostenfrei zur verfügung stellt.
auch ist jedem sein bier wenn er dafür eine schutzgebühr verlangt.
wenn du deswegen bei jenigen nicht mehr kaufen magst ist das natürlich auch dein bier.der grundsatz ist aber ganz einfach:
kauf bei demjenigen die teile mit gutachten/ABE und basta. ist im kaufpreis mit drinn, suport und ärgerfreies eintragen möglich.
wenn jemand gebraucht was ohne gutachten kauft muß das zusätzliche bezahlen des TG/ABE im kaufpreis mit berücksichtigt werden.
wenn teile keine TG/ABE haben, haben sie am fahrzeug nichts zu suchen oder ein Ingenieur hat über tie tauglichkeit zu entscheiden.so einfach ists.
wenn jemand zeit hat kann mal nach ISO 9001 und dem VDAT suchen, links und resümierende infos hierzu hier nierderschreiben.
ich hab einblick in die problematik beider seiten. euch will ich dafür sensibilisieren. zu polarisieren und zu wettern bringt gar nichts.
ciao chriss
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ISO 9001, Qualitätssicherung?!
http://www.quality.de/lexikon/iso_9001.htmVDAT:
http://www.vdat.de/Aber das mit der Zwangsstillegung ist trotzdem normalerweise nicht so einfach weil dir damit wohl der Zugriff auf dein Eigentum beschrönkt wird.
Wäre wohl auch nur möglich wenn du andere gefährdest oder das Abgasverhalten beeinträchtigt wird. Sprich zu lauter Auspuff gefährdet (Ohrenschmerzen usw. *g)... theoretisch könnten die also auch die Hausfrau deren ESD durchgerostet ist stilllegen...
Hab darüber viel in anderen Foren gelesen, aber man da wirklich was im Zweifelsfall tun kann...
Ach ja, man muss der Stilllegung/Beschlagnahmung zu stimmen soviel ich weiß -
in solchen fällen würde ich den adac verkehrsrechtsschutz anrufen....die haben ja 24/7 besetzte telefone und dann direkt mit nem anwalt falls möglich...
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Erreicht man die über die normale ADAC Nummer?
Toll du hängst in der Wareteschleife und die Bullen zerlegen einem das Auto.. muahaha...Oder halt sotief machen das er nich hochpasst auf den normalen Schlepper, jede Beschädigung kostet dann die ihr Geld oder bleibt man drauf sitzen falls die was finden?!
Hmm... Kollege ham se in Berlin angehalten wegen scharfer Nockenwelle ("das hör ich doch, da ist ne scharfe Nockenwelle drin").
Die bei der Dekra durfte den Kasten ja nicht aufmachen, dürfen ja nicht schrauben, und da ham se halt weiter gesucht... Endeffekt 1200 Euro mit allem wegen ner defekten Kennzeichenbeleuchtung. -