Nur mal ne Frage wer den tieftsen Uno hat.
Welche Bodenfreiheit hat euer Uno.
Also Tiefste Stelle vom Spoiler oder Stosstange und vom Kat bis zum Boden.
Habt ihr schon mal Probleme damit gehabt(Polizei,Gehsteig)
Ist Egal ob Schraub oder normal Federn oder Komplettfahrwerk.
Gebt mal die Werte an,gemessen.
Fahrwerk-Tiefste Stelle.Wie tief sind Eure Unos
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ich glaube da müsste man einen andern punkt zum messen nehmen, denn viele haben eine andere stosstange, spolerlippe usw. und höher gelegten kat.
aber mit der orig. 2er stosstange hab ich momentan genau 9.5cm, ohne motor usw.
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https://www.fiat-uno-ig.de/forum/index.ph…ad&threadID=156
Ahh merke gerade hier gehts um die Bodenfreiheit und nicht um die Tiefe der Fahrwerke
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chriss 30mm Eibach Federn gell?
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also ich hab keine ahnung ich hab auch kein bild momentan aber bei meiner freundin vor der haustür muss ich fast immer weinen weil ich mit der turbostoßstange den bordstein hochschram aber es geht net anders
aber dafür hab ich des hier und daran herkennt man warum diese stoßstange noch nicht drauf ist :D:D:D:D
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Hi,
also laut Dekra -utachten max.4 cm bis zum kat und somit nicht mehr fahrtüchtig:/
@chriss
wie schaffst du es nicht von den Cop's an den pranger gestellt zu werden?
Gruß Peter
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Peter den KAT bzw. das Hosenrohr kürzen dann hast du kein Problem mehr!
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Zitat
Original von ptwittmann
@chrisswie schaffst du es nicht von den Cop's an den pranger gestellt zu werden?
das ding iss einfach genial das muss so sein denken die sich dann
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Acki,
darum geht es nicht sondern das allg. , laut aussagen mehrerer prüfer, die ich in meinem "prozess" konsultiert habe, sagten ab 7 cm wird alles stillgelegt, zwecks fahrbahn beschädigung etc.egal das thema ist ja zum glück durch
Gruß Peter
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Zitat
Original von ptwittmann
Acki,
darum geht es nicht sondern das allg. , laut aussagen mehrerer prüfer, die ich in meinem "prozess" konsultiert habe, sagten ab 7 cm wird alles stillgelegt, zwecks fahrbahn beschädigung etc.egal das thema ist ja zum glück durch
Gruß Peter
Fahrbahnbeschädigung???
Denke mal eher die beschädigt dein Auto-->Anzeige machen
Es gibt keine Mindest bodenfreiheit -
Zitat
Original von unopepe
vom Kat bis zum Boden.
da habe ich genau 0,0cmZitatOriginal von unopepe
Habt ihr schon mal Probleme damit gehabt
das Problem ist, das ich so keinen Meter fahren kann
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Zitat
Original von ptwittmann
Acki,
darum geht es nicht sondern das allg. , laut aussagen mehrerer prüfer, die ich in meinem "prozess" konsultiert habe, sagten ab 7 cm wird alles stillgelegt, zwecks fahrbahn beschädigung etc.Nach welchem § kommen die 7 cm Zustande?
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Kenne auch keinen,denke mal das ist eher ne Richtlinie.
So wie bei der Autobahn 130 -
Also ich hab mit meinem scheinbaren 60 mm Fahrwerk (das aber nie 6 cm gekommen ist), meiner original Frontstoßstange und der Golf 2 Lippe 8 cm zum Boden und der Kat hat keine 5 cm mehr aber das wird nochmal genau nachgemessen. Aber ich muß sagen das es noch absolut alltagstauglich ist. Komme in Tiefgaragen und Parkhäuser ohne Probleme rein. Bilder folgen noch.
fiat-uno-ig.de/attachment/1893/
In diesem Sinne
Euer Python
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also der tüv sagt der landesbezirk arnsberg hat sich auf eine mindestbodenfreiheit von 7cm GEEINIGT!
es gibt tatsache keine gesetzliche mindestbodenfreiheit.
somit auch keine rechtliche grundlage vor gericht.
ist es eingetragen, ist es in ordnung. -
macht euch mal Gedanken über die Scheinwerferhöhe.. Denn dort ist der Knackpunkt
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Dann würd ich aber gern mal sehen wie ein Ferrari in Deutschland die zulassung bekommt.
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Hmm ich habe bei mir mal nachgemessen gehabt die Lichtaustrittskante und da war noch bissel Platz bei 60er PowerTech ist das ist tiefer als mein 60er InterAlloy.
Und zu der Einigung des Landesbezirk... heißt das jetzt wenn ich weniger Bodenfreiheit habe das ich in dem einen Bezirk legal und im anderen illegal unterwegs bin? Also das ich der Willkür des Bezirks ausgesetzt bin?
Ach ja, die Ferrari's haben ne Sonderzulassung, genauso wie US-Importe z.b. denke ich mal.
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Zitat
Original von Perry
macht euch mal Gedanken über die Scheinwerferhöhe.. Denn dort ist der KnackpunktJa, der Paragraph gilt aber auch nur für Fahrzeuge die nach 1988 zugelassen wurden, somit hat Chris damit schonmal kein Problem
Im §50 (3) der StVZO steht dazu: „Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm[betragen]“
In §72 jedoch steht: „§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.“--> Für Fahrzeuge,die vor dem 1.1.1988 zugelassen wurden keine Mindestscheinwerferhöhe.
Viele Grüße,
Gerald -