also laut ASA Richtlinie 2a ist eine Tönung der vorderen Scheiben nur dann zulässg wenn die lichtdurchlässigkeit mindestens 70% beträgt.
Jedoch muss dies nachgewiesen werden, was natürlich eine absolute schikane ist, denn in der schweiz werden in der regel nur nachweise von anerkannten institutionen akzeptiert wie z.B. die Ingenieurschule Biel oder EMPA Dübendorf etc.
somit ist das aus praktischer sich das Scheibentönen in der Schweiz verboten. Ausser man gibt seeeehr viel geld für die messungen aus. steht nur nicht so in den vorschriften
Grundsätzlich gilt für die schweiz:
es ist nichts verboten, aber es muss immer der nachweis vom teilehersteller oder vom Fahrzeughersteller erbracht werden.
das sind unsere verschissenen gummiparagraphen
das selbe gilt für Direktluftfilter usw, um so ein teil bei uns eintragen zu lassen müsstest du eine Geräusch-Vorbeifahrtsmessung machen und danach noch einen anerkannten nachweis über die Abgas-Emissionen , plus ein Messdiagramm der Leistung.
Kostenpunkt:
Abgasmessung Empa Dübendorf SFr. 1.600.-
Geräuschmessung¨
Strassenverkehrsamt Zürich 380.-
Leistungsmessung ca. 100.-
Eintragung durch MFK 60.-
macht dann alles in allem über FR. 2200.- für die eintragung eines dummen luftfilters
Ehrlich gesagt schäme ich mich für unsere Politiker
die solche Schickane- Vorschriften für gültig erklären.