Für die die es immernoch net genau wissen, hab ich das mal hier recht verständlich aufgeschrieben:
Halbschalensitze sind nicht eintragungspflichtig sofern sie mit den normalen 3-Punkt Gurten benutzt werden.
Erst wenn man H-Gurte nutzt müssen sie eingetragen werden!
Die Eintragung sieht dann ungefähr so aus....
ZitatZiff.12: mit Schalensitzen Typ: kakadu in Verbindung mit Schoth H-Gurten E16521685, dann Ziffer 12: 2
Ziffer 12 ist im Fahrzeugbrief/Schein die Anzahl der Sitzplätze im Fahrzeug.
Vollschalen werden in der Regel nur deswegen eingetragen, weil man die normalen 3 Punkt Gurte nicht mehr benutzen kann (weil das Sitzpolster normal da lang geht wo der Anschluss des normalen 3-Punkt Gurtes ist) und somit auf jedenfall eine 2-Sitzer Umtragung erforderlich ist!