Wenn du mit Fahrzeugschein das was heute unter "Zulassungsbescheinigung 1" bezeichnet wird meinst, solltest du das anders angehen. Sofern der Brief noch existiert (heute Zulassungsbescheinigung Teil 2) , der ehem. Halter dir eine "Eidestattliche Versicherung" unterschreiben kann, hast du recht schnell wieder einen Fahrzeugschein. Der wird bei der Zulassung ja nur als Nachweis benötigt, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde.