Hallo
Ab dem 1.4.2015 darf man Überfùhrungsfahrten mit Kurtzzeitkennzeichen nur noch durchführen wenn das Fz eine gültige TÜV Bescheinigung besitzt .
Was haltet Ihr davon ?
Gruss Ragman
Hallo
Ab dem 1.4.2015 darf man Überfùhrungsfahrten mit Kurtzzeitkennzeichen nur noch durchführen wenn das Fz eine gültige TÜV Bescheinigung besitzt .
Was haltet Ihr davon ?
Gruss Ragman
Moin Gemeinde,
für die die es noch nicht bemerkt haben, alles was dem deutschen Steuerzahler Erleichterungen oder Verbesserungen
bringen könnte ( egal welchen Bereich man da anschaut ) wurde und wird in den letzten Jahrzehnten systematisch von unseren
Regierungen abgebaut oder erschwert.
Siehe z.B. Wechselkennzeichen, PKW-Maut, HU u. AU-zusammenlegung usw.
Grüßle Michel
Ist ganz schlecht...wollte meinen turbo mit den schilder nach norwegen fahren.... Watt nu
Ist ja schon seit letztem Jahr angekündigt worden, der Grund ist eher der Missbrauch statt irgendwem irgendwelche Steuervergünstigungen weg zu nehmen. Es gab genug Schrottkarren, die mit den Kennzeichen bewegt wurden. Es galt zwar schon immer bei Kurzzeitkennzeichen die Voraussetzung nur Verkehrs taugliche Fahrzeuge damit zu bewegen, aber ohne HU hat sich das im Alltag nur schwer überprüfen lassen. Für den Gebrauchtwagenkauf mit abgelaufenen TÜV ist das natürlich ein Schlag, aber ehrlich gesagt würde ich einer Karre auch nicht trauen dessen HU seit längerem abgelaufen ist und damit dann hunderte Kilometer nach Hause fahren.
Für die Ausfuhr ins Ausland gibt es ja zudem auch immer noch das rote Ausfuhrkennzeichen, wobei mich da ja wundert dass es nicht auch dort Einschränkungen gibt. Denn da war bzw. ist der Missbrauch genau so hoch, in einigen Gegenden scheint das wohl das Standardkennzeichen zu sein.
Zoll kennzeichen gibt es da muss man aber tüv für haben.
Sicher?
Ab dem 01.04.2015 ist beim Kurzzeitkennzeichen eine gültige HU notwendig, zudem wird auf der Zulassung bereits das Fahrzeug eingetragen für welches das Kennzeichen benötigt wird. Früher hatte man ja aus Faulheit von der Zulassung meistens das Kennzeichen mit eine selbst auszufüllenden Zettel bekommen, daher wurde da ja auch gerne mal mit einem Kennzeichen mehrere Fahrzeuge bewegt (war an sich noch nie erlaubt). Ausfuhrkennzeichen wurden eigentlich schon immer nur mit gültiger HU ausgestellt, da ändert sich also erst mal nichts, wobei ich diese max. 12 Monate Gültigkeit schon etwas übertrieben fand. Wobei ja seit 2010 Steuern auch ab dem 1. Tag gezahlt werden müssen, früher war es ja für 3 Monate Steuerfrei.