Auto angezahlt,verkäufer verkauft es an dritten!

  • Habe ein Auto anbezahlt per Überweisung.Verkäufer verkauft das auto 4 tage später nach erhalt deine Einzahlung an dritten ohne mich in kenntnis zu setzen weiter.Wie sieht es aus mit der rechtslage?

  • Sobald Du nicht in Besitz der Fahrzeugpapiere und einer unterzeichneten Kaufvereinbarung mit Anzahlung und Auszahlungsfrist bist, kannst dich Brausen gehen! Besitzer und Eigentümer ist noch immer der Verkäufer!

    Anzahlung zurück fordern, wenn er es nicht retour erstattet, musst Du eine Zivilklage bei deinem Anwalt einreichen, und der reicht es beim Gericht ein, wobei Du Dir gleich mal 1000€ herrichten kannst, weil Zivilverfahren werden nur bei Vorauskasse eingeleitet!


    Rechtslage in Österreich!

  • Habe e mail wechsel gehabt,dazu überweisung bestätigung der bank,plus SMS mit bestätigung das er die Anzahlung erhalten hat.Fahrzeug stand nicht um die ecke.Eine frist gab es keine.Telefonisch ausgemacht das ich das Fahrzeug erst ein paar wochen später abholen könnte.Er hat es aber dann 4 tage später verkauft.Also betrug.

  • nein.
    kein ordentlicher Kaufvertrag zustande gekommen.
    Anzahlung hat er zurückzuüberweisen. setz ihm eine frist von 4 Werktagen.
    auf das Auto hast du keinen Anspruch.

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  • Nein, kein Betrug! Da er bis zur endgültigen Bezahlung, rechtmäßig der Besitzer ist, ist es somit kein Betrug!

    Ärgerlich für dich, aber alles legitim!


    Wie Chriss geschrieben hat, setze ihm eine anständig machbare Frist und hole dir das Geld zurück!


    Noch was, vorsichtig sein! Emails und Überweisungen sind kein Kaufvertrag!

    Im Falle eines Zivilverfahren ein Hilfsmittel, aber kein Kaufvertrag!

  • Natürlich ist ein Kaufvertrag entstanden. Angelo hat sogar schon eine Anwartschaft in Höhe der Anzahlung erworben. Die beiden Parteien haben sich geeinigt. Der Wagen wurde angezahlt. Er kann somit nicht einfach an Dritte weiter verkauft werden. Der Verkäufer macht sich schadenersatzpflichtig. Es gibt nicht nur vertragliche Haupt-, sondern auch Nebenpflichten. Eine davon ist, den Wagen nicht einfach weiter zu verkaufen, weil der Dritte 20 € mehr zahlt.

    Ich würde den Verkäufer mit Fristsetzung von fünf Werktagen dazu auffordern, den Wagen gegen Zahlung des restlichen Kaufpreises an mich zu übereignen.

    Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist, erhebst du Klage auf Übereignung des Wagens, Zug-um-Zug gegen Restkaufpreiszahlung.

    E300TD

  • Na das ist doch Schwachsinn!

    Willst Du ihn zu einer Straftat verleiten?

    Das ist schlichtweg Erpressung, es ist kein Schaden entstanden, ausser eine Abnützung der Tastatur vom Email schreiben!

    Jeder hat das Rücktrittsrecht, und wenn ich jetzt sage Beispiel.: "Angelo" steht mir nicht zu Gesicht, den gebe Ich mein Auto doch nicht, dann ist das so!

    Ausserdem, wenn er diese Summe von ihm fordert, macht er sich Einkommensteuer pflichtig!

    Spreche jetzt wieder von der rechtlichen Lage in Österreich!

  • Ich kann mich noch sehr gut entsinnen, Rechtswissenschaften studiert zu haben. Ich kann allerdings nur für die Rechtslage in Deutschland sprechen.

    - Rücktrittsrecht? Gibt es unter Verbrauchern so nicht.
    - Straftat? Welche soll das bitte sein?
    - Einkommenssteuer? Hä? Ich sehe keinen Zusammenhang mit dem Sachverhalt.
    - Erpressung? Sicher nicht.
    - Schwachsinn? Sehr differenzierte Ansicht, wirklich  :rolleyes:

    Da sich Angelo bei Stuttgart befindet, wird wohl deutsches Recht zur Anwendung kommen.


    Und bitte: nicht immer Eigentum und Besitz munter durcheinander werfen.


    E300TD

  • Sachverhalt liegt darin das kein Schaden entstanden ist! Angelo ist wegen einer Anzahlung weder Besitzer, noch Eigentümer!

    Ergo, Angelo hat diesbezüglich gar keine Rechte, ausser seine Anzahlung zu retournieren, max. inkl.entstandener Spesen!

    Bin auch nicht unwissend, da ich Unternehmer bin, solche Situation beinahe zur Tagesordnung gehören! Nebenbei habe ich auch schon einige Verhandlungen vor Gericht durchgemacht, sowohl als Kläger, als auch als Angeklagter!

  • Wenn Angelo den Wagen nun mit Gewinn hätte weiterverkaufen können? Dann entsteht ein Schaden. Es geht aber nun darum, ob ein Kaufvertrag entstanden ist. Und das ist er.

    Bei allem Respekt, wenn du Unternehmer bist, bist du Kaufmann, kein Jurist. Die Kaufleute in meiner Firma möchten mich auch immer belehren, was juristische Sachverhalte angeht. Ich sage dann immer: Ihr die Zahlen, ich die Paragrafen. Klar höre ich Ihnen zu, aber nur, um juristische Sachverhalte richtig beurteilen zu können.

    Und: deutsches Recht. Kein österreichisches.

    E300TD

  • Der Vertrag muss nicht schriftlich sein. Eine beweisbare Einigung reicht aus. Indiz: Anzahlung. Der Wagen wird ja erst Zug-um-Zug gegen Restkaufpreiszahlung übereignet.

    Auch, beweisbare, mündliche Verträge sind gültig. Wo steht denn, dass außer bei Immobiliengeschäften immer Schriftform (dort auch notarielle Beurkundung des Vertrages) gelten muss?

    E300TD

  • Stimmt schon!
    Kaufvertrag wurde mit der Anzahlung vereinbart.
    Das Gericht geht davon aus das eine Vereinbarung getroffen wurde!

    Bürgerliches Recht wenn ich mich richtig erinnere oder E300TD :thumbup:

  • :beifall: Sehr geehrter Herr E300TD!


    Wenn Du willst spielen wir das Szenario nach, ich habe genug zu verkaufen! Danach darfst Du mich auch verklagen!

    Mal schauen wer am längeren Hebel sitzt!

  • Das wäre ja dann IPR. Und das muss nicht sein. In der Bundesrepublik Deutschland wird Angelo Recht bekommen.

    E300TD

  • Der Widerspruch liegt schon darin, das Auto Gewinn bringend weiter verkaufen!

    Einkommensteuerpflichtig? Österreich Ja!


    Soll es Angelo probieren und uns das Ergebnis mitteilen!

    Wenn er Glück hat, lässt sich derjenige vom ersten Anwaltsbrief einschüchtern.

    Wenn er ein Pech hat, lässt dieser es auf einen Zivilprozess ankommen, weil die kosten erstmals sowieso Angelo tragen muss!

  • Wie verhält es sich bei plötzlicher nicht mehr zur Verfügung stehendem Kaufobjekt?
    War der Verkäufer nur dumm und hätte sagen sollen: Auto is schrott tut mir leide?

    Wir begeben uns hier ja ständig in kleine Vertragsrechte wenn wir hier untereinander Teile verhöckern (natürlich ohne Gewinnabsicht ;) )

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  • Ich erinner mich da ein Gerichtsurteil beim Verkauf eines Autos in Ebyay. Der Käufer hat das Auto dort für eine Betrag von 550 Euro erworben. Der Verkäufer hat das Auto aber dann Gewinnbringend an einen dritten für 5500 Euro verkauft. Der Käufer von Ebay verklagte den Verkäufer und dieser musste das Auto und die 5500 Euro bezahlen abzüglich des Ebaykaufwertes.

    Also vorsichtig mit weiterverkäufen wenn schon einer nen Anspruch darauf angemeldet hat.
    Ich bin zwar kein Jurist aber in dem Fall würde ich E300TD recht geben.

    Solange der Verkäufer jetzt nicht noch bei der Rücküberweisung rumdruckst würde ich es dann dabei belassen und gut.

    " Wenn irgendwann vorbei ist, ist morgen eine Ewigkeit" :opa:

  • 1. es ist ein Kaufvertrag entstanden, auch mündlich getroffene vereinbarungen gelten, schwierig nur das zu beweisen. wen er eine SMS hat um so besser.........
    so und nun kommt der Kaufmann da stellt sich immer die frage lohnt es sich klage zu erheben? in dem meisten fällen die ich erlebt habe nicht! da heißt es dann mit gutem Geld schlechtem hinterher werfen........ ich habe mittlerweile so viele titel das ich damit wände tapezieren kann X(
    ich würde es so machen, kohle vom Verkäufer zurück und gut ist, wenn nicht ist es betrug und dann immer feste drauf!

    Wer die 1/4 Meile gut findet ist noch nie mit Vollgas durch Eau Rouge gefahren :baeh: