WER hat schon mal Erfahrungen mit der Beschlagnahmung von Fahrzeugen

  • Zitat

    Original von Acki
    Dämmmatte brauchste nur wenn du nen Sportluftfilter drin hast, jedoch steht sowas dann im Gutachten drin.

    ?(?(?(?(

    Klär mich mal auf!

    Ihr redet doch von den Dämmatten IM Fahrzeuginneren, oder? Was haben die denn mit nem' Luffi zu tun?

  • So jungs,
    habe eben ein erstes gespräch mit dem ing. gehabt.
    auf den ersten blick ist er der meinung das mein fahrwerk im arsch ist und die lenkung zu schwer geht, den rest wird er erst am dienstag festellen.
    so nun heißt es wieder abwarten und hoffen dass alles gut geht.
    das heißt jetzt schon neues fahrwerk besorgen denn darauf hat er sich fixiert. naja dan such ich mal nach nem schönen.
    Gruß Peter

  • Wenn man von der Dämmmatte spricht, dann meint man die an der Motorhaube, hat normal jeder Uno.
    Beim Sportluftfilter muss die drin bleiben wegen der Lautstärke sonst, dann dröhnt die Haube halt.

  • hi,

    ich dachte wir leben ein einem freien rechtsstaat???!!! wo einem nich einfach so sein eigentum weggenommen werden kann.... X( ... bullen halt, wenn die was finden wollen, dann finden die auch was...

    wie kommt der prüfer drauf, dass deine lenkung zu schwer geht? ist das ein kleiner schmächtiger??? :D ein uno hat nunmal keine servolenkung....

    viel glück (wirst du sicherlich brauchen!), robert

  • Fahrwerk im Arsch? Lenkung zu schwer?
    Besorg dir nen Anwalt (habs Psoting von dir jetzt erst gesehen) die wollen dich verscheißern!
    Die Lenkkraft darf 20 Kilo nicht überschreitten, das will ich sehen wie die das messen wollen ist alles Ermessenssache!

    Fahrwerk ist Arsch? Was soll da kaputt gehen? Die Dämpfer? Wenn ja, na und? Die sind nicht Bestandteil der HU, und die Federn waren wohl scheinbar bei der letzten HU auch noch so wie sie zu sein haben.

    Besorg dir nen Anwalt, das klingt für mich nach Schikane! Die Ing sucht nun irgendwas damit sie dir keinen Geld für die Zeit ohne Auto zahlen müssen!

  • Hi Alle!
    So habe neuigkeiten, der Cop der mein Auto abschleppen lassen hat, hat mir letztes Jahr im Oktober nen Starfzettel gegeben wegen abgefahrener reifen.
    Somit bestätigt sich mein verdacht, das es Mutwilligkeit war. Ich werde Dienstag mit einem Anwalt reden und gucken was man gegen diesen Beamten machen kann, denn jetzt wird es auch klar warum er sich nicht meine Papiere angeschaut hat , denn er wusste das alles eingetragen war. oh man ich hab magenschmerzen.

    Gruß Peter

    dienstag erfahre ich auch was sie so gefunden haben und dann schaue ich weiter.

  • achja unsere Freunde in Grün ham nix wichtiges zu tun drum machen se sowas ... beamter müsste man sein *g*

  • naja ich weiß ja netbei dir geht das ja schnell gleich einziehen ... aber meine unfallbearbeitung dauert ewig 8) war sonntags bei denen nochmal aussage als geschädigter , dann sagte er er schickts mir dann zu dauert bis dienstag... *grumel* :rolleyes: das war vor 2einhalb wochen X( ...hab auch kein nerv mich andauernd bei dem zu melden telefon iss ahh net umsonst...

    und bei deinen cops kannst ruhig den anwalt draufhetzen bei sowas iss a frechheit

    Bald kommt der TÜV ;):D

    2552-1e2b2d85.jpg

    Der war schon da :D

  • Hi jungens und mädels,
    so ich will euch mal auf den neuesten stand der dinge bringen.
    - mein fahrzeug habe ich wieder, natürlich komplett entstempelt, der spass hat mich 260 eur gekostet.
    - bin jetzt in der dritten woche und habe immernoch kein gutachten.
    - anwalt ist eingschaltet

    Tja viel mehr kann ich euch leider noch net berichten, mal schauen was passiert.
    Gruß Peter

    5.5

    #So jungens hab nach knapp sechs wochen mein gutachten. resultat stilllegung wegen dem fahrwerk, loool, laut ihm ist es zwar eingetragen aber zu tief.:bash:
    naja nen paar technische mängel ahat er auch gefunden, aber nach meinem verständniss alles unsinn. ich werde das ding mal ins web stellen die tage, damit ihr den müll mal lesen könnt.
    also bis dann
    Peter

  • Hey,in Deutschland gibt es keine Mindesttiefe!!
    Was soll das denn??

    Also was soll ich denn da sagen??
    Bei mir ist alles eingetragen,auch die Federn bzw das Fahrwerk.
    Dann stells mal ein.Da bin ich aber sehr gespannt darauf.
    Wie tief ist dein Wagen denn?
    Würde dir und deinem Anwalt mal empfehlen eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den netten Beamten wegen Schikane zu starten :maul:

    bild-15603.jpg

  • Da muss ich Unopepe Recht geben!!

    Wenn ich das meinem TÜVer erzähle, der lacht sich tot...
    Sorry, ist zwar in keinster Weise zum lachen...aber das ist echt Schikane allererster Güte!!!

    Ein Bekannter von mir fährt so'n alten Polo (86c)! Mit seiner Spoilerlippe schiebt der sogar Kippenstummel vor sich her (KEIN SCHEIß!!!!) Der setzt schon auf ner geraden Straße auf *lol* Muss nur ne minimale Steigung kommen! Der fährt so schon seit ca. 2 Jahren rum...100.000mal schon die Lippe abgefezt....1000mal angehalten worden und noch nie "großen" Ärger wegen dem Fahrwerk gehabt...war ja alles Ordnungsgemäß eingetragen und mit Gutachten belegt!

    Stell mal bitte den Wisch online...das wäre ja schon reif für "Bizz - das Fass ohne Boden" :D


    P.S. den besagten Kollegen mussten wir schon mal über einen 30 km\h Huckel schieben....aufgesetzt und beide Antriebsräder 1cm in der Luft :gaga:

    sein Zitat:
    "Ich dachte mir, den nehm' ich mal mittig....das passt schon....."

  • Also laut Gutachter sind es 4 cm bis zum auspuff, frag mich wo der gemessen hat, sind dich nur 2 cm . ;)
    nee war nen scherz, also 4cm und das sind wohl H&R weiss.
    naja ich lass nur noch meinen anwalt sprechen und wenn ich das gutachten gescannt habe stell ich es ins netz und setze hier den link
    Gruß Peter

  • Wäre nett.
    Meines wissens gibt es keine genaue Mindestbodenfreiheit an PKW s .
    Man darf nur nicht zum Hindernis werden oder die Straße beschädigen
    Einzuhalten sind folgende Maße:

    Scheinwerferunterkante nicht tiefer als 50 cm.
    Nummernschildunterkante nicht tiefer als 20 cm.
    Die Regelung betrifft aber nur Fahrzeuge nach EZ 1989, meines Wissens.

    Für das hintere Nummernschild gibt es auch ein Mindestmaß. Bin mir nicht sicher, meine aber 25 cm vom Boden.

    Das heißt im Klartext: Dein Auto kann auf dem Boden schleifen, sofern du die o.g. Maße einhältst, bis du im TÜV-Zulässigen Bereich.

    Manchmal kursieren Gerüchte, die besagen, das du eine Mindestbodenfreiheit von 11 cm benötigst. Das ist falsch. Jedoch kenne viele Polizisten und TÜV-Prüfer anscheinend diese Maße nicht.

    bild-15603.jpg

  • Also ich hatte beim TÜV auch schon probleme wegen der Mindestbodenfreiheit. Mir sagten sie das tiefste nicht biegsame teil (auspuff,ölwanne oder sonstiges) muß mindestens 8cm vom Boden weg sein. Wenn ich diese 8cm Mindestbodenfreiheit am Auto nicht hätte, dürften sie mir nix weiteres eintragen und müßten mir das auto stilllegen.

  • is ja oberhart... sowas hab ich ja noch nie gehört.... in der schweiz geht das glaub ich garnicht so... also is mir nich bekannt! hier dürfen di bullen nichmal ins auto steigen ohne dursuchungs befehl... hi hi eigentlich... obwol... naja... wer weiss das schon so genau... bei uns ist auf jedenfall 4cm federn tiefer ist nicht erlaubt.... aber eben... wen interessierts! :D cops finden immer was.. also von da her.... aber di richtigen sachen die verboten sind... sehen sie meist nicht... aber erfinden solchen scheiss ich krieg ne kriese!!

  • Zitat

    Original von unopepe

    Einzuhalten sind folgende Maße:

    Scheinwerferunterkante nicht tiefer als 50 cm.
    Nummernschildunterkante nicht tiefer als 20 cm.
    Die Regelung betrifft aber nur Fahrzeuge nach EZ 1989, meines Wissens.

    Für das hintere Nummernschild gibt es auch ein Mindestmaß. Bin mir nicht sicher, meine aber 25 cm vom Boden.

    für das hintere nummernschild sind´s 30cm!

  • Bei den Scheinwerfern zählt nicht die Unterkante sondern die Lichtaustrittskante ;)

    Zu tief gibts in Deutschland nicht, es gibt mehrere Empfehlungen usw. nach DIN-Norm aber das sind nur Empfehlungen. Das war das 11cm-Gerücht.

    Nun zum 8-cm Gerücht ;) Wenn man Spoiler, Schweller usw. anbaut und ein Gutachten dazu hat steht in diesem oftmal das unter den Teilen eine Bodenfreiheit von mindestens 8cm vorhanden sein soll. Aber solche Teile gibts für den Uno nicht ;)

  • Hurraaaaa!!!!

    mein verfahren ist fallen gelassen worden!!!!

    Jetzt muss ich nur noch die Mängel abarbeiten ud ich bin der glücklichste mensch der welt!! halt der glücklichste??? nein ich muss vom tommy vorher noch die karosserie abholen.

    Gruß Peter