Hallo
Habe zu der Sache in der Suche nichts gefunden . Also meine Frage . Wenn ich ein PKW von Z.B. Oktober bis März mit einem Saisonkennzeichen anmelde , muss ich dann für die verbleibende Zeit von April bis September ein anderes Auto Zulassen ? Es geht darum das meine Frau eigentlich nur über den Winter ein Auto braucht da sie im Fühjahr und Sommer Motorroller ( 50er ) fährt.
Wenn jemand da was weiss würde mich das freuen.
Gruss Ragman