Der TÜV hat damit eigentlich nur ein Problem, wenn der Taster funktioniert ohne Zündschlüssel. Wenn man das Ding also so verdrahtet, dass der Taster nur geht wenn Saft über Klemme 15 kommt, dann sollte es kein Problem geben. Ob das Ding bei laufendem Motor geht, juckt den TÜV eigentlich wenig.
Ich bin zwar eigentlich auch jemand hier im Forum, der illegale Aktivitäten nicht gut findet. Aber wenn es wie beschrieben gemacht wird, gibt es keinen Sicherheitsapsekt, oder irgendwas anderes was den TÜV Mann überhaupt was angeht. Wir haben auch keine Autos von 2010, wo jede Änderung an der Elektrik theoretisch laut Gesetz abgenommen werden müsste