hi,
als ich eben auf der seite von unseren neuen holländischen freunden etwas gestöbert hab, ist mir folgender uno aufgefallen:
da ich mir schon lang solche (flut-)scheinwerfer bauen wollte, will ich mal fragen, ob ich das dann eintragen lassen muss? bekomm ich das überhaupt eingetragen???
oder gibt es da eine allgemeine richtlinie in deutschland, was man eintragen lassen muss?
würde meine lichtmaschine so eine belastung aushalten? nicht das ich die scheinwerfer anmach und das radio geht aus...
mfg robert