Moin Gemeinde,
folgendes: ich hatte vor Jahren beim TÜV meine BeBe Räder (vorne 7x17 Et 24 u. hinten 8x14 ET 15 - 195/45 R14) mit Fahrwerk abnehmen lassen,
auf Grund eines Reifenschadens der nicht so schnell aus der Welt zu schaffen ist habe ich überlegt meine alten Borbet-Räder (alle 6x14 ET 32 - 185/50 R14)
an zu schrauben die aber vom TÜV nicht abgenommen sind.
Bei der damaligen Abnahme hatte der Prüfer vornelinks und hintenrechts eine Stahlfelge untergelegt und das angehobene Auto abgelassen,
dann schaute er nach der Freigängigkeit der Reifen, Ihr kennt das ja teilweise von Euren Unos.
Meine Frage: meint Ihr, wenn ich mit den Borbeträdern die ja viel kleiner sind, zum TÜV fahre, der nimmt mir die auch ab OHNE die Freigängigkeit der
Reifen zur Kotflügelkante zu prüfen, ich habe ein bisschen angst das bei dieser Tortur ein Achslager kaputt geht,
immer hin ist das alles schon 21 Jahre alt.
MfG Michel